LINFOS-Kennung: RE-011 Schutzziel: Die Festsetzung erfolgt gem. § 23 1), 2) und 3) BNatSchG in Verbindung mit § 33 BNatSchG - zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Lebensstätten, Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten sowie stark gefährdeter oder vom Aussterben bedrohter wildlebender Tier- und Pflanzenarten, insbesondere von: - Bachforelle, Groppe, Eisvogel, gebänderter Prachtlibelle, Schwarzspecht, Pirol sowie Höhlennutzern wie Fledermäusen und Hohltaube; - seltenen und zum Teil stark gefährdeten alten Eichenwäldern mit hohem Totholzanteil, Auen- und Bruchwaldflächen sowie Stieleichen-Hainbuchen-Wäldern; - zur Erhaltung und Wiederherstellung von naturnahen Eichen-, Stieleichen-Hainbuchen-, Buchen- und Bruchwäldern sowie von naturnahen Gewässerstrecken mit Unterwasservegetation, Nass- und Feuchtgrünland sowie Kleingewässern, Seggenriedern und Röhrichten; - zur Abwehr schädlicher Einwirkungen auf schutzwürdige Waldbestände und naturnahe Gewässerabschnitte; - zur Bewahrung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der natürlichen Lebensräume und wildlebenden Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse gem. Artikel 4 i. V. m. Artikel 2 der FFH-Richtlinie. Hierbei handelt es sich insbesondere um folgende natürliche Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang I der FFHRichtlinie als maßgebliche Bestandteile des Gebietes i. S. des § 34 BNatSchG: - Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen (9190) - Erlen-Eschen-Weichholzauenwald (91E0) - Hainsimsen-Buchenwald (9110). Außerdem handelt es sich um Lebensräume insbesondere für folgende im Schutzgebiet vorkommende Vogelarten gemäß Artikel 4 Vogelschutz-Richtlinie als maßgebliche Bestandteile des Gebietes i. S. des § 34 BNatSchG: - Vogelarten der Vogelschutz -Richtlinie, die im Anhang I aufgeführt sind: - Eisvogel - Alcedo atthis (brütend) - Schwarzspecht - Dryocopus martius (brütend) - Vogelarten der Vogelschutz-Richtlinie, die nicht im Anhang I aufgeführt sind: - Hohltaube - Columba oenas (brütend) - Pirol - Oriolus oriolus (brütend) sowie die Anhang IV-Arten der FFHRichtlinie: - Großer Abendsegler - Nyctalus noctula - Wasserfledermaus - Myotis daubentonii. Das Gebiet hat darüber hinaus im Gebietsnetz Natura 2000 Bedeutung für die Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie: - Stieleichen-Hainbuchenwälder (9160) - Fließgewässer mit Unterwasservegetation (3260) sowie für folgende Arten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang II der FFH-Richtlinie: - Groppe - Cottus gobio. - aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen oder erdgeschichtlichen Gründen: - Böden mit extremen Wasser- und Nährstoffangeboten als natürlicher Lebensraum, - wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit einer Fläche oder eines Landschaftsbestandteils, - wegen der Unersetzbarkeit, Seltenheit, besonderen Eigenart und hervorragenden Schönheit des Gebietes. Links auf externe Dokumentehttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Vestischer Hoehenruecken_Text.pdfhttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Vestischer Hoehenruecken_Karte.pdf Verwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:NSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 1983, Inkraft: 2012, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: Amtsblatt alt (1983-10-11)( Bem.: Ordnungsbehoerd. Ver) Amtsblatt alt (1991-11-23) Amtsblatt alt (2008-01-12)( Bem.: Ordnungsbehoerd. Ver.) LP Vestischer Höhenrücken (2012-11-22) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: Digitale Abgrenzung vom Kreis RE (Januar 2013) übernommen. LAGERegierungsbezirk: Münster Kreis: Recklinghausen Gemeinde(n): Marl, Recklinghausen öffentlicher Report generiert:20250117 domainobjectid: 2922696 Edate: 20140304 |