Naturschutzgebiete (NSG)


LINFOS-Kennung: RE-011
Gebietsname: NSG Die Burg

Digitalisierte Fläche: 146.1607 ha     offizielle Fläche: 146.2300 ha    Digitalisierungsmaßstab: Maßstab 1:5.000

Schutzziel:
Die Festsetzung erfolgt gem. § 23 1), 2) und 3) BNatSchG in Verbindung mit § 33 BNatSchG

- zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Lebensstätten, Biotopen oder Lebensgemeinschaften
bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten sowie stark gefährdeter oder vom Aussterben bedrohter wildlebender
Tier- und Pflanzenarten, insbesondere von:
- Bachforelle, Groppe, Eisvogel, gebänderter Prachtlibelle, Schwarzspecht, Pirol sowie Höhlennutzern
wie Fledermäusen und Hohltaube;
- seltenen und zum Teil stark gefährdeten alten Eichenwäldern mit hohem Totholzanteil, Auen- und
Bruchwaldflächen sowie Stieleichen-Hainbuchen-Wäldern;
- zur Erhaltung und Wiederherstellung von naturnahen Eichen-, Stieleichen-Hainbuchen-, Buchen- und
Bruchwäldern sowie von naturnahen Gewässerstrecken mit Unterwasservegetation,
Nass- und Feuchtgrünland sowie Kleingewässern, Seggenriedern und Röhrichten;
- zur Abwehr schädlicher Einwirkungen auf schutzwürdige Waldbestände und naturnahe Gewässerabschnitte;
- zur Bewahrung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der natürlichen Lebensräume
und wildlebenden Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse gem. Artikel 4
i. V. m. Artikel 2 der FFH-Richtlinie.
Hierbei handelt es sich insbesondere um folgende natürliche Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse
gemäß Anhang I der FFHRichtlinie als maßgebliche Bestandteile des Gebietes i. S. des § 34 BNatSchG:
- Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen (9190)
- Erlen-Eschen-Weichholzauenwald (91E0)
- Hainsimsen-Buchenwald (9110).
Außerdem handelt es sich um Lebensräume insbesondere für folgende im Schutzgebiet vorkommende
Vogelarten gemäß Artikel 4 Vogelschutz-Richtlinie als maßgebliche Bestandteile des Gebietes i. S.
des § 34 BNatSchG:
- Vogelarten der Vogelschutz -Richtlinie, die im Anhang I aufgeführt sind:
- Eisvogel - Alcedo atthis (brütend)
- Schwarzspecht - Dryocopus martius (brütend)
- Vogelarten der Vogelschutz-Richtlinie, die nicht im Anhang I aufgeführt sind:
- Hohltaube - Columba oenas (brütend)
- Pirol - Oriolus oriolus (brütend)
sowie die Anhang IV-Arten der FFHRichtlinie:
- Großer Abendsegler - Nyctalus noctula
- Wasserfledermaus - Myotis daubentonii.
Das Gebiet hat darüber hinaus im Gebietsnetz Natura 2000 Bedeutung für die Lebensräume von gemeinschaftlichem
Interesse gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie:
- Stieleichen-Hainbuchenwälder (9160)
- Fließgewässer mit Unterwasservegetation (3260)
sowie für folgende Arten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang II der FFH-Richtlinie:
- Groppe - Cottus gobio.

- aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen oder erdgeschichtlichen Gründen:
- Böden mit extremen Wasser- und Nährstoffangeboten als natürlicher Lebensraum,
- wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit einer Fläche oder eines
Landschaftsbestandteils,
- wegen der Unersetzbarkeit, Seltenheit, besonderen Eigenart und hervorragenden Schönheit des
Gebietes.

Links auf externe Dokumente

http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Vestischer Hoehenruecken_Text.pdf
http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Vestischer Hoehenruecken_Karte.pdf

Verwaltungstechnische Angaben

Schutzstatus:
NSG, bestehend

Verfahrensstand:
LP rechtskraeftig

Gültigkeit:
Inkraft seit: 1983, Inkraft: 2012, außerkraft: 9999

Amtsblatt / LP:
Amtsblatt alt (1983-10-11)( Bem.: Ordnungsbehoerd. Ver)
Amtsblatt alt (1991-11-23)
Amtsblatt alt (2008-01-12)( Bem.: Ordnungsbehoerd. Ver.)
LP Vestischer Höhenrücken (2012-11-22)

Digitalisiermaßstab:
Maßstab 1:5.000

Allgemeine Bemerkungen:
Digitale Abgrenzung vom Kreis RE (Januar 2013) übernommen.


LAGE


Regierungsbezirk: Münster
Kreis: Recklinghausen Gemeinde(n): Marl, Recklinghausen


öffentlicher Report generiert:20250117      domainobjectid: 2922696     Edate: 20140304