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LINFOS-Kennung: RE-003 Schutzziel: Die Festsetzung erfolgt gem. § 23 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 3 BNatSchG zu 1) zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Lebensstätten, Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten. Als Lebensstätten, Biotope oder Lebensgemeinschaften gelten hier insbesondere: Das Naturschutzgebiet ist Teil einer Biotopverbundfläche von herausragender Bedeutung. Es fungiert als Trittstein im Biotopverbund der Heiden und Moore und ist Teil der wichtigsten Biotopverbundachse im Planungsraum. - die geschlossenen und strukturreichen Wälder auf Dünensanden - das Dünengelände mit Wacholder- und Besenheidebestand - die spezialisierten, seltenen und gefährdeten Fledermaus-, Reptilien-, Vogel- und Insektenarten zu 2) aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen - aufgrund der biogeographischen Bedeutung der trockenen Heiden im Planungsraum zu 3) wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit des Gebiets - das urtümlich anmutende Wacholdergebüsch Links auf externe Dokumentehttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/VO_MS_2008_12.pdfhttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Haltern_Text.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Haltern_Karte.pdf Verwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:NSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 1939, Inkraft: 2016, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: Amtsblatt alt (1939-10-21) Amtsblatt alt (1964-12-23) Amtsblatt alt (2008-03-21) LP Haltern (2016-07-14) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. (Dig. September 2016). LAGERegierungsbezirk: Münster Kreis: Recklinghausen Gemeinde(n): Haltern öffentlicher Report generiert:20250117 domainobjectid: 3914732 Edate: 20160915 |