Naturschutzgebiete (NSG)


LINFOS-Kennung: PB-075
Gebietsname: NSG Geimer Berg

Digitalisierte Fläche: 52.5315 ha     offizielle Fläche: 52.6000 ha    Digitalisierungsmaßstab:

Schutzziel:
Die Festsetzung als Naturschutzgebiet erfolgt gemäß § 23 Abs. 1 BNatSchG, insbesondere:

- zur Erhaltung, Förderung und Wiederherstellung der Lebensgemeinschaften und Lebensstätten seltener
und gefährdeter sowie landschaftsraumtypischer, wildlebender Tier- und Pflanzenarten,
insbesondere zur Erhaltung eines offenen Magergrünland-Trockenrasen-Komplexes mit hoher Repräsentanz
für den Naturraum.
Insbesondere sind zu schützen und zu fördern:
- Magerwiesen und -weiden, Kalkhalbtrockenrasen bzw. Kalkmagerrasen und Enzian-Schillergrasrasen,
- Strauchhecken, Laubbäume und Baumgruppen
- Streuobstweide,
- temporär wasserführender Fließgewässerabschnitt des Bündelreingrabens und dessen Ufersäume,
- aus wissenschaftlichen, natur- und erdgeschichtlichen sowie landeskundlichen Gründen,
- zur Erhaltung der kulturhistorisch bedeutenden Elemente wie Obstwiesen und Kalkhalbtrockenrasen,
- zur Erhaltung hinsichtlich ihrer natürlichen Bodenfunktionen besonders schutzwürdiger Böden.
Insbesondere sind die trockenen flachgründigen Felsböden über Karbonatgestein als Extremstandorte
mit hohem Biotopentwicklungspotenzial in ihrer natürlichen Vergesellschaftung zu schützen,
- wegen seiner Funktion als überregional bedeutsame Biotopverbundfläche.

Links auf externe Dokumente

http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Lichtenau_Text.pdf

Verwaltungstechnische Angaben

Schutzstatus:
NSG, bestehend

Verfahrensstand:
LP rechtskraeftig

Gültigkeit:
Inkraft seit: 2014, Inkraft: 2014, außerkraft: 9999

Amtsblatt / LP:
LP Lichtenau (2014-08-13)

Digitalisiermaßstab:


Allgemeine Bemerkungen:
Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. (Dig. Mai 2015).


LAGE


Regierungsbezirk: Detmold
Kreis: Paderborn Gemeinde(n): Lichtenau


öffentlicher Report generiert:20250117      domainobjectid: 3217945     Edate: 20150602