Naturschutzgebiete (NSG)


LINFOS-Kennung: PB-065
Gebietsname: NSG Pagenholz

Digitalisierte Fläche: 41.6357 ha     offizielle Fläche: 41.0000 ha    Digitalisierungsmaßstab: Maßstab 1:5.000

Schutzziel:
Die Festsetzung als Naturschutzgebiet erfolgt gemäß § 20 Buchstaben a, b und c LG, insbesondere

- zur Erhaltung, Förderung und Wiederherstellung der Lebensgemeinschaften und Lebensstätten
seltener und gefährdeter sowie landschaftsraumtypischer, wildlebender Tier- und Pflanzenarten
innerhalb eines zusammenhängenden Waldgebietes, das sich durch einen hohen Anteil arten-
reicher Buchenwälder auszeichnet.
Insbesondere sind in ihrer natürlichen Vergesellschaftung zu schützen:
- Waldmeister-Buchenwald.
Ferner sind besonders zu schützen und zu fördern:
- naturnahe temporär durchflossene Bachoberläufe und Kerbtälchen des Ruthenbachsystems,
die sich durch eine außergewöhnliche Strukturvielfalt auszeichnen;

- aus naturwissenschaftlichen, natur- und erdgeschichtlichen sowie landeskundlichen Gründen;

- zur Bewahrung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der natürlichen
Lebensräume und wildlebenden Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse
gemäß Artikel 4 Abs. 4 in Verbindung mit Artikel 2 Abs. 2 und Artikel 6 Abs. 2 der Richtlinie
92/43/EWG des Rates zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden
Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie) vom 21.05.1992 (Abl. EG Nr. L 305, S. 42) in der jeweils
gültigen Fassung. Hierbei handelt es sich um den folgenden, für die Meldung des FFH-Ge-
bietes DE-4416-302 "Eringerfelder Wald und Prövenholz" ausschlaggebenden natürlichen
Lebensraum von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie:
- Waldmeister-Buchenwälder (NATURA 2000-Code 9130).

- zum besonderen Schutz und zur Entwicklung der Lebensräume für die folgenden im Gebiet
vorkommenden Vogelarten, auf die sich Artikel 4 der Richtlinie 79/409/EWG (Vogelschutz-
richtlinie) vom 02.04.1979 (ABl. L 103, S. 1) in der jeweils gültigen Fassung bezieht und die im
Anhang I dieser Richtlinie aufgefuert sind:
- Grauspecht (Picus canus)
- Rotmilan (Milvus milvus)
- Schwarzspecht (Dryocopus martius)

- zum besonderen Schutz und zur Entwicklung der Lebensräume für die folgenden im Gebiet
vorkommenden Vogelarten nach Artikel 4 Abs.2 EGVogelschutzrichtlinie:
- Baumpieper (Anthus trivialis)
- Feldschwirl (Locustella naevia)
- Gartenrotschwanz (Phoenicurus phoenicurus)
- Nachtigall (Luscinia megarhynchos)
- Pirol (Oriolus oriolus).

Links auf externe Dokumente

http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Buerener Almetal_Text.pdf

Verwaltungstechnische Angaben

Schutzstatus:
NSG, bestehend

Verfahrensstand:
LP rechtskraeftig

Gültigkeit:
Inkraft seit: 2004, Inkraft: 2007, außerkraft: 9999

Amtsblatt / LP:
LP Bürener Almetal (2007-10-11)
LP Bürener Almetal alt (2004-06-16)( Bem.: LP Offenlage)

Digitalisiermaßstab:
Maßstab 1:5.000

Allgemeine Bemerkungen:
Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen.


LAGE


Regierungsbezirk: Detmold
Kreis: Paderborn Gemeinde(n): Büren


öffentlicher Report generiert:20250117      domainobjectid: 2922684     Edate: 20140304