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LINFOS-Kennung: PB-057 Schutzziel: Die Festsetzung als Naturschutzgebiet Erfolgt gemäß § 23 Abs. 1 BNatSchG, insbesondere - zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung landesweit bedeutsamer Lebensräume und Lebensstätten seltener und gefährdeter sowie landschaftsraumtypischer Tier- und Pflanzenarten innerhalb eines großflächigen Waldkomplexes, der sich durch einen hohen Anteil artenreicher Buchenwälder und durch im Zusammenhang mit dem Wald stehende grünlandgeprägte Bachtäler auszeichnet. Insbesondere sind zu schützen und zu fördern: - Waldmeister-Buchenwälder in ihren standörtlich verschiedenen Ausprägungen, - Hainsimsen-Buchenwälder sowie - Erlen-Eschen- und Weichholz-Auenwälder, - naturnahe Quellbereiche, Quellbäche und Bachoberläufe, insbesondere die naturnah verlaufenden Gewässerabschnitte der Altenau und des Piepenbaches und ihre Nebengewässer mit dem regional typischen Arteninventar an Unterwasser-Vegetation, - Sümpfe, Röhrichte, Seggenriede und Hochstaudenfluren feuchter und nasser Standorte sowie naturnahe stehende Gewässer, - die Grünlandgesellschaften der Gewässeraue als Ersatzgesellschaften in ihrer Funktion als Lebensraum und Puffer für die Fließgewässer, insbesondere die extensiv genutzten Wiesen und Weiden feuchter und nasser Standorte, - Ufergehölze, Obstwiesen, Kopfbaumbestände, Baumgruppen und Hecken, - natürliche und naturnahe Felsen und Blocküberlagerungen sowie - die natürliche Artenvielfalt, insbesondere gefährdete Tier- und Pflanzenarten, - zur Bewahrung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der natürlichen Lebensräume und der wildlebenden Tiere und Pflanzen von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Art. 2 Abs. 2 und Art. 6 Abs. 2 der FFHRichtlinie, hierbei handelt es sich um die folgenden natürlichen Lebensräume gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie: Hainsimsen-Buchenwald (Natura 2000-Code 9110), Waldmeister-Buchenwald (Natura 2000-Code 9130), Erlen-Eschen- und Weichholz-Auenwälder (Natura 2000-Code 91E0, Prioritärer Lebensraum). Das Gebiet dient darüber hinaus dem besonderen Schutz und der Entwicklung der Lebensräume der folgenden Arten von gemeinschaftlichem Interesse nach FFH- oder Vogelschutzrichtlinie: Eisvogel (Alcedo atthis), Haselhuhn (Bonasa bonasia), weitere gefährdete Vogelart ( ), Mittelspecht (Dendrocopos medius) Schwarzspecht (Dryocopus martius), Rotmilan (Milvus milvus), Grauspecht (Picus canus), Neuntöter (Lanius collurio), Raufußkauz (Aegolius funereus), Raubwürger (Lanius excubitor), - aus wissenschaftlichen, natur- und erdgeschichtlichen sowie landeskundlichen Gründen, - wegen seiner Funktion als überregional bedeutsame Biotopverbundfläche. Links auf externe Dokumentehttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Lichtenau_Text.pdfVerwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:NSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2002, Inkraft: 2014, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: Amtsblatt alt (2002-12-16) LP Lichtenau (2014-08-13) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. (Dig. Mai 2015). LAGERegierungsbezirk: Detmold Kreis: Paderborn Gemeinde(n): Lichtenau öffentlicher Report generiert:20250117 domainobjectid: 3217938 Edate: 20150602 |