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LINFOS-Kennung: PB-038 Schutzziel: (1) Die Unterschutzstellung erfolgt a) zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung landesweit bedeutsamer Lebensräume und Lebensstätten seltener und gefährdeter Tier- und Pflanzenarten innerhalb der Hederaue und des Niedermoorkomplexes, der sich insbesondere durch großflächige feuchte und magere Grünlandbestände, Altwässer, feuchte Hochstaudenfluren, Unterwasservegetation in Fließge- wässern und temporären Flachgewässern mit Zwergbinsenfluren auszeichnet; insbesondere sind zu schützen und zu fördern: - naturnahe Quellbereiche und Fließgewässer, insbesondere die naturnah verlaufenden Gewässerabschnitte der Heder und ihre Nebengewässer mit dem regional typischen Arteninventar an Unterwasservegetation, sowie Altarme, Blänken und sonstige naturnahe stehende Gewässer, - kalkreiche Niedermoore, - Flutrasen, Sümpfe, Röhrichte, Seggenriede, Hochstaudenfluren feuchter und nasser Standorte und Feuchtbrachen, - Pfeifengraswiesen, - Glatthafer- und Wiesenknopf-Silgenwiesen, - die sonstigen Grünlandgesellschaften der Gewässeraue als Ersatzgesellschaften in ihrer Funktion als Lebensraum und Puffer für die Fließgewässer, insbesondere die extensiv genutzten Wiesen und Weiden feuchter und nasser Standorte, - Erlen-Eschen- und Weichholz-Auenwälder, - Bruch- und Sumpfwälder, - Stieleichen-Hainbuchenwälder, - Hainsimsen-Buchenwälder, - Ufergehölze, Obstwiesen, Kopfbaumbestände, Baumgruppen und Hecken - sowie die natürliche Artenvielfalt, insbesondere seltene und gefährdete Wat- und Wiesenvögel, Pflanzengesellschaften der feuchten Grünlandbereiche sowie sonstige landschaftsraumtypische wild lebende Tier- und Pflanzenarten; b) zur Bewahrung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der natürlichen Lebensräume und der wildlebenden Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Art. 4 Abs. 4 in Verbindung mit Art. 2 Abs. 2 und Art. 6 Abs. 2 der FFH-Richtlinie; hierbei handelt es sich um die folgenden natürlichen Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie (FFH-Lebensräume): - Fließgewässer mit Unterwasservegetation (Ranunculion fluitantis; NATURA 2000-Code 3260), - kalkreiche Niedermoore (NATURA 2000-Code 7230), - Pfeifengraswiesen auf kalkreichen, torfigen und tonig-schluffigen Böden (Eu-Molinion, NATURA 2000-Code 6410), - feuchte Hochstaudenfluren (NATURA 2000-Code 6430), - Magere Flachland - Mähwiesen (Arrhenatherion bzw. Brachypodio-Centaureion nemoralis, NATURA 2000-Code 6510) - Erlen-Eschen- und Weichholz-Auenwälder (Alno-Padion, NATURA 2000-Code 91E0, Prioritärer Lebensraum); darüber hinaus dient das Gebiet dem besonderen Schutz und der Entwicklung der Lebensräume für die folgenden vorkommenden Vogelarten, auf die sich Art. 4 der Richtlinie 79/409/EWG des Rates über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (Vogelschutz-RL) vom 02.04.1979 (ABl. EG Nr. L 103 S. 1) bezieht: - Eisvogel (Alcedo atthis), - Rohrweihe (Circus aeruginosus), - Wiesenweihe (Circus pygargus), - Wachtelkönig (Crex crex), - Schwarzspecht (Dryocopus martius) - Neuntöter (Lanius collurio), - Wiesenpieper (Anthus pratensis), - Nachtigall (Luscinia megarhynchos), - Großer Brachvogel (Numenius arquata), - Wasserralle (Rallus aquaticus), - Pirol (Oriolus oriolus), - Flussregenpfeifer (Charadrius dubius), - Kiebitz (Vanellus vanellus), - Bekassine (Gallinago gallinago), - Rotmilan (Milvus milvus), - Schwarzmilan (Milvus migrans) und - Rohrdommel (Botaurus stellaris); c) aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen und landeskundlichen Gründen; d) wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und hervorragenden Schönheit des Gebietes. (2) Die über die Verordnungsdauer hinausgehende langfristige Zielsetzung für die Heder und ihre Nebengewässer ist die Erhaltung und Verbesserung der naturnahen Strukturen und der Dynamik des Fließgewässers mit seiner typischen Unterwasser- und Ufervegetation und seiner typischen Fauna, vor allem durch die Erhaltung und Entwicklung der Durchgängigkeit, durch eine Reduzierung der die Wasserqualität beeinträchtigenden direkten und indirekten Einleitungen, durch die Regelung von Freizeitnutzungen und durch die Abstimmung der Gewässerunterhaltungsmaßnahmen mit den Schutzzie6 len. Langfristige Zielsetzung ist ferner die Erhaltung und Entwicklung der feuchten Hochstauden- und Waldsäume, insbesondere durch die Sicherung und Wiederherstellung der naturnahen Überflutungsdynamik. In den Waldflächen sind naturnahe und strukturreiche heimische Laubwaldgesellschaften zu fördern. Hinsichtlich der Feuchtwiesen, der Pfeifengraswiesen und der artenreichen mageren Flachland-Mähwiesen ist es langfristiges Ziel, einen zusammenhängenden Grünlandkomplex mit einem repräsentativen Artenspektrum zu erhalten und zu entwickeln, diesen auf geeigneten Standorten zu erweitern und dabei eine Vernetzung mit isoliert gelegenen Feucht- und Grünlandbiotopen zu erreichen. Dabei spielt neben gezielten Pflegemaßnahmen und der Schaffung nährstoffarmer Pufferzonen die Sicherung und Wiederherstellung des natürlichen Bodenwasserhaushaltes eine wichtige Rolle. Ein weiteres über die Verordnungsdauer hinausgehendes langfristiges Ziel ist die Erhaltung und Entwicklung der Niedermoore im Bereich des Thüler Moorkomplexes. Dort gilt es, den landschaftstypischen Wasserhaushalt einschließlich des Gewässerchemismus und des Nährstoffhaushaltes zu sichern bzw. wiederherzustellen. Dabei ist die Schaffung von ausreichend großen Pufferzonen zur Vermeidung oder Minimierung von Nährstoffeinträgen sowie die Förderung extensiver Nutzungsweisen anzustreben. Im Gesamtgebiet ist bei der langfristigen Entwicklung auf die Erhaltung und Förderung geeigneter Brutplätze und Nahrungshabitate insbesondere der gefährdeten Greifvögel, Watvögel und Wiesenvögel sowie geeigneter Rasthabitate der Zugvögel besonders Wert zu legen, insbesondere durch Maßnahmen zur Strukturverbesserung und zur Vermeidung von Störungen. Links auf externe Dokumentehttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/VO_DT_2005_Hederaue.pdfVerwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:NSG, bestehend Verfahrensstand: VO rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 1951, Inkraft: 2005, außerkraft: 2025 Amtsblatt / LP: Amtsblatt (2005-02-10)( Bem.: Ordnungsbe. Ver.) Amtsblatt alt (1951-03-19) Amtsblatt alt (1989-01-23) Amtsblatt alt (1989-10-23) Amtsblatt alt (1992-03-16) Amtsblatt alt (1993-02-22) Amtsblatt alt (2004-03-04)( Bem.: VO Offenlage) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. Die Verordnungen über die Naturschutzgebiete PB-006-"Thueler Moorkomplex", PB-007-"Hederwiesen", PB-038-"Hederaue" und über PB-038E1-"Hederaue mit Thueler Moorkomplex" (Erweiterung) wurden aufgehoben. Das Gebiet des NSG- s PB-038-"Hederaue mit Thueler Moorkomplex" umfasst jetzt die ehemalige Abgrenzungen. LAGERegierungsbezirk: Detmold Kreis: Paderborn Gemeinde(n): Salzkotten, Delbrück öffentlicher Report generiert:20250117 domainobjectid: 2922660 Edate: 20140304 |