Naturschutzgebiete (NSG)


LINFOS-Kennung: PB-020
Gebietsname: NSG Sauerbachtal Buelheim

Digitalisierte Fläche: 56.9614 ha     offizielle Fläche: 56.8000 ha    Digitalisierungsmaßstab: Maßstab 1:5.000

Schutzziel:
Die Festsetzung als Naturschutzgebiet erfolgt gemäß § 23 Abs. 1 BNatSchG insbesondere
- zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung landesweit bedeutsamer Lebensräume und Lebensstätten
seltener und gefährdeter sowie landschaftsraumtypischer wildlebender Tier- und Pflanzenarten innerhalb eines
naturnahen und mit vielfältigen, mosaikartig miteinander verzahnten Biotopstrukturen ausgestatteten Mittelgebirgstals.
Insbesondere sind zu schützen und zu fördern:
- der naturnah mäandrierende Bachoberlauf der Sauer mit gut ausgeprägter flutender Unterwasservegetation,
- Quellbereiche mit Übergangs- und Schwingrasenmooren,
- Kleinseggenriede, Feuchtheide und feuchte Hochstaudenfluren,
- binsenreiche Nass- und Feuchtgrünlandbrachen, z. T. mit Weidengebüschen,
- bachbegleitender bzw. bruchwaldartig aufgeweiteter Erlen-Eschen-Auwald und Birken-Moorwald sowie
- kleinflächig ausgebildete Heidevegetation und mehrstämmige, alte Weidebuchen als Relikte einer
mittelalterlichen Hudelandschaft,
- zur Bewahrung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der natürlichen Lebensräume
und der wildlebenden Tiere und Pflanzen von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Art. 2 Abs. 2 und Art. 6 Abs.
2 der FFHRichtlinie;
hierbei handelt es sich um die folgenden natürlichen Lebensräume gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie:
Moorwälder (Natura 2000-Code 91D0, Prioritärer Lebensraum),
Erlen- Eschen- und Weichholz-Auenwälder (Natura 2000-Code 91E0, Prioritärer Lebensraum),
Übergangs- und Schwingrasenmoore (Natura 2000-Code 7140),
Flüsse mit Unterwasservegetation (Natura 2000-Code 3260).
Das Gebiet dient darüber hinaus dem besonderen Schutz und der Entwicklung der Lebensräume der folgenden
Arten von gemeinschaftlichem Interesse nach FFH- oder Vogelschutzrichtlinie:
Neuntöter (Lanius collurio),
Rotmilan (Milvus milvus),
Schwarzspecht (Dryocopus martius),
weitere gefährdete Vogelart ( );
- zur Erhaltung hinsichtlich ihrer natürlichen Bodenfunktionen besonders schutzwürdiger Böden. Insbesondere
sind die Moor- und Grundwasser- oder Staunässeböden als Extremstandorte mit hohem Biotopentwicklungs-
potenzial in ihrer natürlichen Vergesellschaftung zu schützen;
- aus wissenschaftlichen, natur- und erdgeschichtlichen, insbesondere zum Schutz der zahlreichen, archäologisch
bedeutsamen Hügelgräber aus der Bronzezeit sowie landeskundlichen Gründen sowie wegen der biogeografischen
Bedeutung;
- wegen seiner Funktion als überregional bedeutsame Biotopverbundfläche.

Links auf externe Dokumente

http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Lichtenau_Text.pdf

Verwaltungstechnische Angaben

Schutzstatus:
NSG, bestehend

Verfahrensstand:
LP rechtskraeftig

Gültigkeit:
Inkraft seit: 1938, Inkraft: 2014, außerkraft: 9999

Amtsblatt / LP:
Amtsblatt alt (1938-07-09)
Amtsblatt alt (1956-08-20)
Amtsblatt alt (1986-12-22)
Amtsblatt alt (2006-11-06)
LP Lichtenau (2014-08-13)

Digitalisiermaßstab:
Maßstab 1:5.000

Allgemeine Bemerkungen:
Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. (Dig. Mai 2015).


LAGE


Regierungsbezirk: Detmold
Kreis: Paderborn Gemeinde(n): Lichtenau


öffentlicher Report generiert:20250117      domainobjectid: 3217931     Edate: 20150602