Naturschutzgebiete (NSG)


LINFOS-Kennung: PB-009
Gebietsname: NSG Rabbruch und Osternheuland

Digitalisierte Fläche: 217.4412 ha     offizielle Fläche: 217.1000 ha    Digitalisierungsmaßstab: Maßstab 1:5.000

Schutzziel:
Die Unterschutzstellung erfolgt
a) zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung landesweit bedeutsamer Lebensräume und Lebensstätten
seltener und gefährdeter sowie landschaftsraumtypischer Tier und Pflanzenarten, insbesondere zur Erhaltung
und Entwicklung eines großflächigen, durch unterschiedliche Nutzungsformen und Nässegrade geprägten arten-
reichen Grünlandkomplexes, der insbesondere durch naturnahe Hecken, Baumreihen, Kopfbäume, Kleingewässer,
Blänken und Gräben sowie einzelne Gehölz- und kleinere Waldflächen strukturiert wird und der in seinem zentralen
Bereich als Niedermoor ausgeprägt ist.
Der gut ausgebildete Biotopkomplex weist aufgrund des mosaikartigen Nebeneinanders unterschiedlicher Lebens-
räume eine hohe strukturelle Vielfalt und eine besondere Artenvielfalt auf, die durch die extensive, naturschutzgerechte
Nutzung der ausgedehnten Grünlandflächen besonders gefördert wird. Insbesondere im zentralen Bereich des Gebietes haben sich Feucht- und Nasswiesen mit besonderer vegetationskundlicher Bedeutung entwickelt. Darüber hinaus
stellen die Kleingewässer, Blänken und Gräben sowie deren unmittelbare Umgebungsbereiche Standorte für besonders schützenswerte Vegetationsbestände dar.
Geschützt werden ferner im Gebiet vorkommende, seltene und gefährdete Libellen-, Heuschrecken und Amphibienarten
sowie Vogelarten der Feuchtwiesen, Wälder und Gebüsche.
Das Gebiet hat in seiner Funktion als großflächiger Grünlandkomplex mit kleineren Wald- und Gehölzbeständen
auch eine besondere Bedeutung als Trittstein- und Vernetzungsbiotop im überregionalen Biotopverbund des
Landes NRW;
b) aus wissenschaftlichen, landeskundlichen und naturgeschichtlichen Gründen, insbesondere zur Erhaltung
schutzwürdiger Niedermoore, Gleye und Anmoorgleye mit hohem Biotop-Entwicklungspotential.

c) wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und hervorragenden Schönheit dieses durch Grünland und
Gehölzflächen geprägten Niederungsbereiches im Landschaftsraum der oberen Lippetalung. Das Landschafts-
bild weist durch das mosaikartige Nebeneinander von Grünland und Gehölzstrukturen im Gegensatz zu umgebenden
großflächigen, weitgehend ausgeräumten Ackerlandschaften einen besonderen Charakter auf.

d) zur Bewahrung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der natürlichen Lebensräume und
der wildlebenden Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Art. 4 Abs 4 in Verbindung mit
Art. 2 Abs 2 und Art. 6 Abs.2 der FFH-Richtlinie im FFH-Gebiet DE-4317-302 "Rabbruch und Osternheuland";
hierbei handelt es sich um die folgenden natürlichen Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse gemäß
Anhang I der FFH-Richtlinie (FFH-Lebensraumtypen):
- Glatthafer- und Wiesenknopf-Silgenwiesen (Natura 2000-Code 6510)
- Feuchte Hochstaudenfluren (Natura 2000-Code 6430)
Darüber hinaus dient das Gebiet dem besonderen Schutz und der Entwicklung des Lebensraumes der folgenden
Art von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang II der FFH-Richtlinie:
- Kammmolch (Triturus cristatus)
Folgende, im Gebiet vorkommende Lebensräume haben darüber hinaus eine Bedeutung für das Gebietsnetz
Natura 2000:
- Nährstoffärmere basenarme Stillgewässer (Natura 2000-Code 3130)
- Nährstoffärmere kalkhaltige Stillgewässer (Natura 2000-Code 3140)
- Fließgewässer mit Unterwasservegetation (Natura 2000-Code 3260)
Ferner dient das Gebiet dem Schutz der im Folgenden genannten, im Gebiet als Teilbereich des Vogelschutz-
gebietes DE-4415-401 "Hellwegbörde" vorkommenden Vogelarten, auf die sich Art. 4 der Richtlinie 2009/147/EG
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über die Erhaltung der wildlebenden
Vogelarten (Vogelschutz-Richtlinie) (ABl. EG Nr. L 20 S. 7) bezieht bzw. für folgende regelmäßig vorkommende
Zugvögel:
- Großer Brachvogel (Numenius arquata)
- Bekassine (Gallinago gallinago)
- Kiebitz (Vanellus vanellus)
- Wasserralle (Rallus aquaticus)
- Rotmilan (Milvus milvus)
- Wiesenpieper (Anthus pratensis)
- Kranich (Grus grus)
- Eisvogel (Alcedo atthis)
- Rohrweihe (Circus aeroginosus)
- Wiesenweihe (Circus pygargus)
- Weißstorch (Ciconia ciconia)
- Steinkauz (Athene noctua)
- Neuntöter (Lanius collurio)
- Teichrohrsänger (Acrocephalus scirpaceus)
- Löffelente (Anas clypeata)
- Krickente (Anas crecca)
- Knäkente (Anas querquedula)
- Waldwasserläufer (Tringa ochropus)
- Grünschenkel (Tringa nebularia)
- Silberreiher (Casmerodius albus)

Links auf externe Dokumente

http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/VO_DT_2015_15.pdf

Verwaltungstechnische Angaben

Schutzstatus:
NSG, bestehend

Verfahrensstand:
VO rechtskraeftig

Gültigkeit:
Inkraft seit: 1982, Inkraft: 2015, außerkraft: 2035

Amtsblatt / LP:
Amtsblatt (2015-04-07)
Amtsblatt alt (1982-08-02)
Amtsblatt alt (1987-05-25)
Amtsblatt alt (1992-12-23)
Amtsblatt alt (1996-11-15)
Amtsblatt esg alt (1992-03-24)

Digitalisiermaßstab:
Maßstab 1:5.000

Allgemeine Bemerkungen:
Durch VO vom 07.04.2015 wurden zwei NSG-s PB-009 und PB-039 zusammen gefasst. Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. (Dig. Mai 2015).


LAGE


Regierungsbezirk: Detmold
Kreis: Paderborn Gemeinde(n): Salzkotten


öffentlicher Report generiert:20250117      domainobjectid: 3217928     Edate: 20150602