Naturschutzgebiete (NSG)


LINFOS-Kennung: OE-057
Gebietsname: NSG Waldenburg

Digitalisierte Fläche: 135.4544 ha     offizielle Fläche: 135.5600 ha    Digitalisierungsmaßstab:

Schutzziel:
Die temporäre Festsetzung als Naturschutzgebiet erfolgt gemäß § 23 Abs. 1 BNatSchG

1. zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Lebensstätten, Biotopen und Lebens-
gemeinschaften bestimmter wildlebender Tier- und Pflanzenarten eines großflächigen, zusammen-
hängenden Laubwaldgebietes mit Altholzbeständen als Bruthabitat europäischer Vogelarten
(insbesondere Spechte, Eulen und Greifvögel, ggf. weitere gefährdete Vogelart) und als Lebensraum und
Nahrungshabitat für Fledermäuse, Wildkatze, Insektenfauna und weitere schutzbedürftige Arten
in einer großen Artenvielfalt,

2. zur Sicherung als Kernfläche im Biotopverbund,

3. aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen und landeskundlichen Gründen, insbesondere zur
Erhaltung der schutzwürdigen Böden: Böden mit einem hohen bis sehr hohen Biotopentwicklungs-
potential und einer sehr hohen Bodenfruchtbarkeit, Regelungs- und Pufferfunktion (z.B. Typische
Braunerde, Anmoorgley, Nassgley) und

4. wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und der hervorragenden Schönheit des Gebietes.

Temporärer Schutz:
Der Darstellung als"temporäres" NSG liegt keine eigene planerische Abwägung zu Grunde. Vielmehr
ist der Träger der Landschaftsplanung verpflichtet, die planerische Abwägung der übergeordneten
Planungsbehörden so umzusetzen, dass die Entwicklungsziele und Festsetzungen des Landschafts-
plans nicht im Widerspruch zu den Vorgaben des Regionalplans stehen.
Da das Gebiet" obwohl fachlich geeignet " im Regionalplan derzeit nicht als Bereich zum Schutz der
Natur (BSN) dargestellt ist und auch nicht als BSN dargestellt werden kann, solange unklar ist, ob im
Regionalplan hier ein Standort für ein Pumpspeicherkraftwerk dargestellt werden soll, erfolgt die Schutz-
ausweisung zunächst temporär. Sie steht der Errichtung eines Pumpspeicherkraftwerkes nicht entgegen
und tritt mit dessen Genehmigung räumlich und inhaltlich soweit außer Kraft, wie es für die Errichtung und
den Betrieb der Anlage erforderlich ist.
Eine ggf. fehlende BSN-Darstellung der nach Genehmigung des Pumpspeicherkraftwerks verbleibenden
Restfläche des Schutzgebietes steht der Aufrechterhaltung des NSG-Status nicht entgegen, soweit Schutz-
würdigkeit und Schutzbedürftigkeit im gebotenen Umfang gegeben sind.

Links auf externe Dokumente

https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp1_text_olpe.pdf
https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp1_ekarte_olpe.pdf
https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp1_fkarte_olpe.pdf

Verwaltungstechnische Angaben

Schutzstatus:
NSG, bestehend

Verfahrensstand:
LP rechtskraeftig

Gültigkeit:
Inkraft seit: 2013, Inkraft: 2013, außerkraft: 9999

Amtsblatt / LP:
LP Bigge-Listertalsperre (2013-10-25)

Digitalisiermaßstab:


Allgemeine Bemerkungen:
Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. (Dig. April 2014).


LAGE


Regierungsbezirk: Arnsberg
Kreis: Olpe Gemeinde(n): Attendorn


öffentlicher Report generiert:20260821      domainobjectid: 3006298     Edate: 20140514