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gemaess § 20 a), b) und c) LG
- zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung standorttypischer Lebensraeume und deren Lebensgemeinschaften, insbesondere der Bachtalkomplexe mit naturnahen Bach- laeufen, Quellen, Bruchwald und Feuchtgruenland, welche - sich durch eine besonders hohe Vielfalt seltener Pflanzenarten auszeichnen (u. a. Schmal- blaettriges Wollgras, Fieberklee, Geflecktes Knabebkraut) und - als Brut-, Durchzugs- und Ueberwinterungsgebiet fuer viele seltene Vogelarten des Offen- landes von herausragender Bedeutung sind (Bekassine, Braunkelchen, Feldlerche, Kiebitz, Rohrammer, Steinschmaetzer, Wiesenpieper),
- zur Sicherung als Kernflaeche und Verbindungselement im Biotopverbund,
- aus erdgeschichtlichen Gruenden,
- wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und der hervorragenden Schoenheit des strukturreichen Gebietes als weitlaeufiger Bachtalkomplex mit einzigartigen, sich durch besondere Bluehaspekten auszeichnenden Feuchtgruenlandarealen.
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