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gemaess § 20 a), b) und c) LG
- zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung standorttypischer Lebensraeume und deren Lebensgemeinschaften, insbesondere der weiten Quelltaeler und der naturnahen Baeche mit begleitenden Feuchtgruenlandkomplexen als Brut-, Durchzugs- und Ueber- winterungsgebiet seltener und gefaehrdeter Tierarten (insbesondere Wiesenbrueter und sonstige Arten des Offenlandes wie Bekassine, Braunkehlchen, Feldlerche, Kiebitz, Neun- toeter, Raubwuerger, Steinschmaetzer, Wachtelkoenig und Wiesenpiper) sowie seltener Pflanzenbestaende (v. a. Kleinseggenriede mit Sumpfblutauge und Sumpfveilchen),
- zur Sicherung als Kernflaeche im Biotopverbund,
- aus erdgeschichtlichen Gruenden,
- wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und der hervorragenden Schoenheit des Gebietes als weites, offenes, gruenlandgepraegtes Quelltal.
Temporaerer Schutz Der regionalplanerisch als "GIB Ostheldener Hoehe" auszuweisende Teil (28,00 ha.) des NSG "Mittagsbrueche" wird als temporaeres Naturschutzgebiet festgesetzt. Im Rahmen der bauleitplanerischen Umsetzung des GIB stellt die temporaere Schutzausweisung fuer das betroffene Teilareal keinen der Bauleitplanung formal entgegenstehen- den Belang dar. Der Schutz tritt außer Kraft, sobald ein entsprechender Bebauungsplan bestandskraeftig geworden ist.
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