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gemaess § 20 a), b) und c) LG
- zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung standorttypischer Lebensraeume und deren Lebensgemeinschaften, insbesondere der Quellbereiche und naturnahen Baeche mit begleitenden Quellmoor- bzw. Feuchtgruenlandkomplexen und der seltenen und ge- faehrdeten Tier- und Pflanzenarten wie insbesondere Torfmoose, Kleinseggen,
- zur Sicherung eines Biotopverbundsystems,
- zur Sicherung als Kernflaeche im Biotopverbund,
- aus erdgeschichtlichen Gruenden,
- wegen der Seltenheit des Quellbruchs, der besonderen Eigenart als landschaftsraumpraegender Gewaesserzug und der hervorragenden Schoenheit der Talaue.
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