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gemaess § 20 a) und b) LG
- zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung der standorttypischen Lebensraeume und Lebensgemeinschaften eines Biotopkomplexes aus Quellen und Quellbaechen, Bruchwaldbestaenden und einem Buchenaltholzbestand,
- aus erdgeschichtlichen Gruenden,
- zur Sicherung als wichtige Verbindungsflaeche im Biotopverbund.
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