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gemaess § 20 a), b) und c) LG
- zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung standorttypischer Lebensraeume und deren Lebensgemeinschaften, insbesondere der Quellmoorkomplexe mit Schwerpunkt der Wiederherstellung eines strukturreichen naturnahen Komplexes und dem Erhalt und der Foerderung der seltenen und gefaehrdeten Tier- und Pflanzenarten wie insbesondere moortypische Arten (z. B. Torfmoose, Glockenheide, Moosbeere, Moorlilie),
- zur Sicherung als Kernflaeche im Biotopverbund,
- aus erdgeschichtlichen Gruenden,
- wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart des Quellmoores und der hervorragenden Schoenheit des Gebietes.
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