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gemaess § 20 a) und c) LG
- zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung standorttypischer Lebensraeume und deren Lebensgemeinschaften, insbesondere der naturnahen Baeche mit begleitenden Feuchtgruenlandkomplexen und seltenen Arten wie Sumpfveilchen, Faden-Binse und Verkannte Gelbsegge,
- zur Sicherung als Verbindungsflaeche im Biotopverbund,
- wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und der hervorragenden Schoenheit der ein- sehbaren, weiten Aue
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