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Die Unterschutzstellung erfolgt - aus wissenschaftlichen und erdgeschichtlichen Gruenden, - wegen ihrer Seltenheit, Eigenart und Schoenheit dieser Einzelschoepfung der Natur, - zur Erhaltung a) des in einer Massenkalk-Formation (Dorp-Fazies) gelegenen ausgedehnten Hoehlensystems, b) des vielfaeltigen und natuerlichen Formenschatzes der Attahoehle, ihres herausragenden Reichtums an Karst- und Sinterformen (insbesondere der Tropfsteinbildungen) sowie der bestehenden Hoehlengewaesser, c) des in dem Anhang I der FFH-Richtlinie aufgefuehrten Biotops "nicht touristisch erschlossene Hoehlen (8310) - zur Erhaltung und Wiederherstellung der Attahoehle als Teillebensraum fuer Fledermaeuse und von Biotopen, die in dem AnhangI der FFH-Richtlinie aufgefuehrt sind, wie die Glatthafer- und Wiesenknopf-Stilgenwiesen (6510) und der Schlucht- und Hangmischwald (9180, prioritaerer Biotop) auf Teilen der das Hoehlensystem ueberlagernden Grundflaechen.
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