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Die Unterschutzstellung erfolgt: - zur Erhaltung, Herstellung und Wiederherstellung ueberregional bedeutsamer Lebensraeume und Lebensstaetten seltener und gefaehrdeter sowie landschaftsraumtypischer Tier- und Pflan- zenarten der Kalkfelsen und Carbonat-Standorte unter Einschluss ihrer Vergesellschaftungen, - aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen und erdgeschichtlichen Gruen- den, - wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und der hervorragenden Schoenheit des Gebietes.
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