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Die Unterschutzstellung erfolgt 1) Zur Erhaltung, Herstellung und Wiederherstellung a) Ueberregional bedeutsamer Lebensraeume und Lebensstaetten seltener und gefaehrdeter sowie landschaftsraumtypischer Tier- und Pflanzenarten innerhalb eines suedexponierten flach- gruendigen Hanges mit einem im gesamten Naturraum sehr seltene Labkraut-Eichen-Hainbuchen- wald. Am Hang befinden sich Kalkfelsen, im oberen flacheren Teil auch bereits verbuschende Kalk- magerrasen. In ihrer natuerlichen Vergesellschaftung sind insbesondere zu schuetzen: - ein thermophiler Labkraut-Eichen-Hainbuchenwaelder und thermophile Gebuesche, - Kalk-Magerrasen, - Magerwiesen und -weiden, - und natuerliche Kalkfelsen, Von Biotopen und Vorkommen der wildlebenden Tier- und Pflanzenarten, die in den Anhaengen I und IV der FFH-Richtlinien aufgefuehrt sind. Soweit Biotope oder Arten bedroht sind und ihre Erhaltung von besonderer Bedeutung ist, sind sie als prioritaer eingestuft. Hierbei handelt es sich um folgende Biotope gemaess Anhang I der FFH-Richtlinie: - Trespen-Schwingel Kalktrockenrasen (6210, prioritaerer Lebensraum), - Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald (9170), und folgender Art gemaess Anhang IV der FFH-Richtlinie, - Haselmaus (Muscardinus avellanarius),
2) Aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen und erdgeschichtlichen Gruenden
3) Wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und hervorragenden Schoenheit dieses Gebietes.
Das ueber die Geltungsdauer dieser Verordnung hinausgehende langfristige Ziel fuer die Waldf- laeche ist die Entwicklung eines Laubwaldes mit den fuer heimischen Laubwaldgesellschaften typischen Arten.
Dazu gehoert auch die Ueberfuehrung der Altersklassenbestaende in naturnahe Laubwaelder mit einem Mosaik der standoertlichen Variationen und der verschiedenen Bestandsstufen ein- schliesslich der Alt- und Totholzphase.
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