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Gemaess LG Paragraph 20 a), b), und c)
- im Bereich des Gipperbachtales zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung standort- typischer Lebensräume und deren Lebensgemeinschaften, insbesondere des naturnahen Baches mit begleitenden Feuchtgrünlandkomplexen sowie wegen der Seltenheit, der besonderen Eigenart des Grauwackesteinbruches und der hervorragenden Schönheit des Gebietes; - im Bereich des ehemaligen Grauwackesteinbruches Stupperhof zur Erhaltung von Lebensge- meinschaften und Lebensstätten bestimmter wildlebender Pflanzen- und Tierarten eines auf- gelassenen Steinbruches mit vegetationsreichem Kleingewässer, insbesondere als Lebens- raum und Laichgebiet einer Geburtshelferkrötenpopulation und anderer Amphibienarten, - aus erdgeschichtlichen Gründen, - zur Sicherung als Verbindungsflächen im Biotopverbund.
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