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Die Unterschutzstellung erfolgt 1. Zur Erhaltung, Herstellung und Wiederherstellung
a) Ueberregional bedeutsamer Lebensraeume und Lebensstaetten seltener und gefaehrdeter sowie landschaftsraumtypischer Tier- und Pflanzenarten insbesondere der Kalkfelsen mit seltenen Moos- und Pflanzengesellschaften. In ihrer natuerlichen Vergesellschaftung sind insbesondere zu schuetzen: - ein exponierter Winterlinden-Hainbuchenschuttwald, - ein Orchideen-Kalkbuchenwald und - ein Waldmeister-Buchenwald,
b) Von Biotopen und Vorkommen der wildlebenden Tier- und Pflanzenarten, die in den Anhaengen I und II der FFH-Richtlinie aufgefuehrt sind. Soweit Biotope oder Arten bedroht sind und ihre Erhaltung von besonderer Bedeutung ist, sind sie als prioritaer eingestuft. Hierbei handelt es sich um folgende Biotope gemaess Anhang I der FFH-Richtlinie: - Schlucht- und Hangmischwaelder (9180, prioritaerer Lebensraum) - Orchideen-Kalk-Buchenwald (9150), - Waldmeister-Buchenwald (9130), - Kalkfelsen mit Felsspaltenvegetation (8210). Ausserdem handelt es sich um Biotope fuer folgende im Schutzgebiet vorkommende Vogelarten, auf die sich der Artikel 4 der Vogelschutzrichtlinie bezieht: - Uhu (Bubo bubo), 2. Aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen und erdgeschichtlichen Gruenden,
3. Wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und der hervorragenden Schoenheit des Gebietes.
Das fuer die Geltungsdauer dieser Verordnung hinausgehende langfristige Ziel fuer die Waldflaechen ist die Entwicklung eines Laubwaldgebietes mit den fuer die heimischen Laubwaldgesellschaftenen typischen Arten. Dazu gehoert auch die Ueberfuehrung der Altersklassenbestaende in naturnahe Laubwaelder mit einem Mosaik der standoertlichen Variationen und der verschiedenen Bestands stufen einschliesslich der Alt- und Totholzphase.
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