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Die Unterschutzstellung erfolgt Zur Erhaltung, Herstellung und Wiederherstellung 1) Ueberregional bedeutsamer Lebensraeume und Lebensstaetten seltener und gefaehrdeter sowie landschaftsraumtypischer Tier- und Pflanzenarten innerhalb bedeutsamer Orchideen- und Waldmeister-Buchenwaelder mit einer Vielzahl offener Kalkfelsen, an denen z.T. auch Schluchtwaelder und kleinflaechig der im Naturraum sehr seltene Labkraut-Eichen-Hainbuchen- wald stocken. Der Ruebenkamp stellt die wohl groesste und artenreichste Wacholderheide auf Kalkhalbtrockenrasen im gesamten Naturraum dar. In ihrer natuerlichen Vergesellschaftung sind insbesondere zu schuetzen: - Orchideen- und Waldmeister-Buchenwaelder, - kleinflaechige Labkraut-Eichen-Hainbuchenwaelder, - Schluchtwaelder, - artenreiche Wacholderheiden, - thermophile Gebuesche, - Kalkhalbtrockenrasen, - Magerweiden und brachgefallenes Magergruenland - und natuerliche Kalkfelsen Von Biotopen und Vorkommen der wildlebenden Tier- und Pflanzenarten, die in den Anhaengen I und II der FFH-Richtlinien aufgefuehrt sind. Soweit Biotope oder Arten bedroht sind und ihre Erhaltung von beso- nderer Bedeutung ist, sind sie als prioritaer eingestuft. Hierbei handelt es sich um folgende Biotope gemaess Anhang I der FFH-Richtlinie: - Wacholderbestaende auf Zwergstrauchheiden oder Kalktrockenrasen (5130), - Trespen-Schwingel Kalktrockenrasen (6210, prioritaerer Lebensraum), - Kalkfelsen mit Felsspaltenvegetation (8210), - Waldmeister-Buchenwald (9130), - Orchideen-Kalk-Buchenwald (9150), - Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald (9170), - und Schlucht- und Hangmischwaelder (9180), prioritaerer Lebensraum). Ausserdem handelt es sich um Biotope fuer folgende im Schutzgebiet vorkommende Vogelarten, auf die sich der Artikel 4 der Vogelschutzrichtlinie bezieht: - Neuntoeter (Lanius collurio), - Rotmilan ( Milvus milvus), - Grauspecht (Picus canus),
2) Aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen und erdgeschichtlichen Gruenden,
3) Wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und hervorragenden Schoenheit dieses Gebietes.
Das ueber die Geltungsdauer dieser Verordnung hinausgehende langfristige Ziel fuer die Waldflaeche ist die Entwicklung eines Laubwaldes mit den fuer heimischen Laubwaldgesellschaften typischen Arten. Dazu gehoert auch die Ueberfuehrung der Altersklassenbestaende in naturnahe Laubwaelder mit einem Mosaik der standoertlichen Variationen und der verschiedenen Bestandsstufen einschliesslich der Alt- und Totholzphase.
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