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gemaess § 20 a), b) und c) LG
- zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung standorttypischer Lebensraeume und deren Lebensgemeinschaften, insbesondere der Nass- und Feuchtgruenlandflaechen, Borstgrasrasen und Pfeifengraswiesen sowie der naturnahen Bruchwaldkomplexe mit Moorflaechen, der Baeche und Quellen,
- zur Sicherung als Kernflaeche und Verbindungselement im Biotopverbund,
- aus erdgeschichtlichen Gruenden,
- wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und der hervorragenden Schoenheit des Gebietes als weitlaeufiger Bachtalkomplex mit naessegepraegten Biotopen und Quel- lbereichen und besonderen Bluehaspekten.
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