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Die Unterschutzstellung erfolgt 1. Zur Erhaltung, Herstellung und Wiederherstellung a) Ueberregional bedeutsamer Lebensraeume und Lebensstaetten seltener und gefaehrdeter sowie landschaftsraumtypischer Tier- und Pflanzenarten inerhalb eines groessten Kalkmagerrasen in der Attendorn-Elsper Kalksenke, z.T. natuerlicher Kalkfelsen und einzelner bodenstaendiger Gehoelze und Gehoelzgruppen,
b) Von Biotopen und Vorkommen der wildlebenden Tier- und Pflanzenarten, die in den Anhaengen I und II der FFH-Richtlinie aufgefuehrt sind. Soweit Biotope oder Arten bedroht sind und ihre Erhaltung von besonderer Bedeutung ist, sind sie als prioritaer eingestuft. Hierbei handelt es sich um folgende Biotope gemaess Anhang I der FFH-Richtlinie: - Lueckige Kalk-Pionierrasen (6110, prioritaerer Lebensraum), - Trespen-Schwingel-Kalktrockenrasen (6210), - Kalkfelsen mit Felsspaltenvegetation (8210), - Nicht touristisch erschlossene Hoehlen (8310),
2. Aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen und erdgeschichtlichen Gruenden,
3. Wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und der hervorragenden Schoenheit des Gebietes.
Das fuer die Geltungsdauer dieser Verordnung hinausgehende langfristige Ziel fuer die Waldflaechen ist die Entwicklung eines Laubwaldgebietes mit den fuer die heimischen Laubwaldgesellschaftenen typischen Arten. Dazu gehoert auch die Ueberfuehrung der Altersklassenbestaende in naturnahe Laub- waelder mit einem Mosaik der standoertlichen Variationen und der verschiedenen Bestandsstufen einschliesslich der Alt- und Totholzphase.
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