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LINFOS-Kennung: NE-003 Schutzziel: Die Festsetzung als NSG erfolgt gemaess LG Paragraph 20 Buchstaben a), b) und c) LG NW insbesondere - Zur Erhaltung der weitlaeufigen Ueberflutungsaue am Rheinbogen zwischen Stuerzelberg und Zons mit Wiesen und Weiden als Standorte zahlreicher gefaehrdeter Arten, - Zur Sicherung und Entwicklung der Kopfweidenbestaende als typische Elemente der Landschaft und Brutplaetze des Steinkauzes und - Zum Schutz der artenreichen Salbei-Wiesen mit Elementen der Halbtrockenrasen. Die Festsetzung erfolgt weiterhin - Zur Erhaltung des Kies- und Sandufers des Rheins als Lebensraum insbesondere fuer die Vogelwelt, - Zur Erhaltung der Ufer-Weidengebuesche und der Reste des Silberweiden-Auenwaldes sowie - Wegen der Bedeutung des NSG im Verbund mit benachbarten Rheinschleifen. Gemaess Paragraph 20 Satz 2 LG NW erfolgt die Festsetzung zudem zur Wiederherstellung auentypischer Gruenlandbereiche auf ackerbaulich genutzten Auenstandorten sowie zur Wiederherstellung von Weichholz- und Hartholzauen. Links auf externe Dokumentehttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Dormagen_Text.pdfVerwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:NSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 1982, Inkraft: 2001, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Dormagen (2001-05-06)( Bem.: 3.Aenderung) LP Dormagen alt (1982-05-13) LP Dormagen alt (1998-08-24) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. (Dig. November 2014). (November 2014). Wesentliche Verbote: - den Grundwasserzustand kuenstlich zu veraendern, - das Umbrechen von Gruenland in Ackerland (gilt nur fuer Grind), Unberuehrt bleiben: - die rechtmaessige Ausuebung der Jagd mit Ausnahme der Verbote a) bauliche Anlagen zu errichten und b) Pflanzen und Tiere einzubringen - die rechtmaessige Ausuebung der Fischerei, - die sonstige ordnungsgemaesse Nutzung in der bisherigen Art und im bisherigen Umfang, - die Belange der Trinkwasserversorgung, - das Errichten von ortsueblichen Weidezaeunen oder fuer den Forstbetrieb notwendigen Kulturzaeunen, - das Aufstellen von Melkstaenden und Schutzdaechern fuer das Weidevieh LAGERegierungsbezirk: Düsseldorf Kreis: Rhein-Kreis Neuss Gemeinde(n): Dormagen öffentlicher Report generiert:20250117 domainobjectid: 3059805 Edate: 20141118 |