Naturschutzgebiete (NSG)


LINFOS-Kennung: NE-003
Gebietsname: NSG Zonser Grind

Digitalisierte Fläche: 328.5130 ha     offizielle Fläche: 328.5900 ha    Digitalisierungsmaßstab: Maßstab 1:5.000

Schutzziel:
Die Festsetzung als NSG erfolgt gemaess LG Paragraph 20 Buchstaben
a), b) und c) LG NW insbesondere

- Zur Erhaltung der weitlaeufigen Ueberflutungsaue am Rheinbogen zwischen Stuerzelberg
und Zons mit Wiesen und Weiden als Standorte zahlreicher gefaehrdeter Arten,
- Zur Sicherung und Entwicklung der Kopfweidenbestaende als typische Elemente der
Landschaft und Brutplaetze des Steinkauzes und
- Zum Schutz der artenreichen Salbei-Wiesen mit Elementen der Halbtrockenrasen.

Die Festsetzung erfolgt weiterhin

- Zur Erhaltung des Kies- und Sandufers des Rheins als Lebensraum insbesondere fuer die
Vogelwelt,
- Zur Erhaltung der Ufer-Weidengebuesche und der Reste des Silberweiden-Auenwaldes sowie
- Wegen der Bedeutung des NSG im Verbund mit benachbarten Rheinschleifen. Gemaess
Paragraph 20 Satz 2 LG NW erfolgt die Festsetzung zudem zur Wiederherstellung auentypischer
Gruenlandbereiche auf ackerbaulich genutzten Auenstandorten sowie zur Wiederherstellung
von Weichholz- und Hartholzauen.

Links auf externe Dokumente

http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Dormagen_Text.pdf

Verwaltungstechnische Angaben

Schutzstatus:
NSG, bestehend

Verfahrensstand:
LP rechtskraeftig

Gültigkeit:
Inkraft seit: 1982, Inkraft: 2001, außerkraft: 9999

Amtsblatt / LP:
LP Dormagen (2001-05-06)( Bem.: 3.Aenderung)
LP Dormagen alt (1982-05-13)
LP Dormagen alt (1998-08-24)

Digitalisiermaßstab:
Maßstab 1:5.000

Allgemeine Bemerkungen:
Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. (Dig. November 2014). (November 2014). Wesentliche Verbote: - den Grundwasserzustand kuenstlich zu veraendern, - das Umbrechen von Gruenland in Ackerland (gilt nur fuer Grind), Unberuehrt bleiben: - die rechtmaessige Ausuebung der Jagd mit Ausnahme der Verbote a) bauliche Anlagen zu errichten und b) Pflanzen und Tiere einzubringen - die rechtmaessige Ausuebung der Fischerei, - die sonstige ordnungsgemaesse Nutzung in der bisherigen Art und im bisherigen Umfang, - die Belange der Trinkwasserversorgung, - das Errichten von ortsueblichen Weidezaeunen oder fuer den Forstbetrieb notwendigen Kulturzaeunen, - das Aufstellen von Melkstaenden und Schutzdaechern fuer das Weidevieh


LAGE


Regierungsbezirk: Düsseldorf
Kreis: Rhein-Kreis Neuss Gemeinde(n): Dormagen


öffentlicher Report generiert:20250117      domainobjectid: 3059805     Edate: 20141118