Naturschutzgebiete (NSG)


LINFOS-Kennung: MS-013
Gebietsname: NSG Emsaue

Digitalisierte Fläche: 132.2427 ha     offizielle Fläche: 132.3000 ha    Digitalisierungsmaßstab: Maßstab 1:5.000

Schutzziel:
Die Schutzausweisung ist nach § 23 (1) Nr. 1 bis 3 BNatSchG erforderlich.

Sie erfolgt

- Zur Erhaltung und Wiederherstellung einer durchgehenden, weitgehend
naturnahen Flussauenlandschaft als Hauptachse eines Biotopverbundes
von landesweiter Bedeutung, insbesondere durch Selbstentwicklung,

- Zur Erhaltung, Selbstentwicklung und Foerderung von Lebensgemeinschaften
oder Lebensstaetten bestimmter, zum Teil stark gefaehrdeter bzw.vom Aussterben
bedrohter, wildlebender Pflanzen- und Tierarten insbesondere von

- Wat-, Wiesen- und Wasservoegeln, Reptilien, Amphibien, Fischen, Libellen
und Wasserinsekten,
- seltenen, zum Teil stark gefaehrdeten Pflanzengesellschaften und Pflanzenarten
der Gewaesser, der Roehrichte, Grossseggenrieder und Hochstaudenfluren,
des Feucht- und Nassgruenlandes, der Magerweide und -wiesen, der Sandtrockenrasen
sowie der natuerlichen Vegetation der Weich- und Hartholzaue,

- Zur Erhaltung und Wiederherstellung einer naturnahen Fliessgewaesserdynamik ein-
schliesslich von naturnahen Steil- und Flachufern, Uferabbruechen, Auskolkungen und
offenen Sand- und Kiesablagerungen, insbesondere durch Selbstentwicklung,

- Aus naturwissenschaftlichen, erdgeschichtlichen und landeskundlichen Gruenden,

- Wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart, Vielfalt, Schoenheit und Unersetzbarkeit
des Gebietes,

- Zum Schutz, zum Erhalt sowie zur Entwicklung der nachstehend aufgeführten Lebensräume mit
ihren typischen Tier- und Pflanzenarten von europäischem Interesse gemäß Anhang I und II der
Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) und der Vogelschutzrichtlinie sowie zur Bewahrung und
Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes aller im Gebiet vorhandenen natürlichen
Lebensräume und wildlebenden Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß
Artikel 4 Absatz 4 i. V. mit Artikel 2 der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie 92/43/EWG (FFH-Richtlinie).

Hierbei handelt es sich insbesondere um folgende natürliche Lebensräume von gemeinschaftlichem
Interesse gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie als maßgebliche Bestandteile des Gebietes

- Erlen-Eschen- und Weichholz-Auenwälder (91 EO, prioritärer Lebensraum)
- Natürliche eutrophe Seen und Altarme (3150)
- Fließgewässer mit Unterwasservegetation (3260)

sowie insbesondere um folgende Arten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang
II der FFH-Richtlinie als maßgebliche Bestandteile des Gebietes

- Kammmolch
- Groppe
- Bachneunauge
- Steinbeißer
- Bitterling

und um folgende Arten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang IV der FFHRichtlinie

- Kammmolch
- Zauneidechse

Außerdem handelt es sich um folgende im Schutzgebiet vorkommende Vogelarten gemäß
Anhang I der Vogelschutzrichtlinie als maßgebliche Bestandteile des Gebietes

- Eisvogel
- Nachtigall
- Pirol
- Uferschwalbe
- Schwarzspecht

Links auf externe Dokumente

http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP_Werse_Text_2021.pdf
http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Werse_Text.pdf

Verwaltungstechnische Angaben

Schutzstatus:
NSG, bestehend

Verfahrensstand:
LP rechtskraeftig

Gültigkeit:
Inkraft seit: 1991, Inkraft: 2009, außerkraft: 9999

Amtsblatt / LP:
Amtsblatt esg alt (1991-12-07)
LP Werse (2021-05-28)( Bem.: einschließlich aller Änderungen bis zum 28.05.2021)
LP Werse alt (1997-01-20)( Bem.: Aenderung)
LP Werse alt (1998-05-25)
LP Werse alt (2009-04-03)( Bem.: Aenderung)
LP Werse alt (2017-05-26)( Bem.: alle Änderungen bis 26.05.2017)

Digitalisiermaßstab:
Maßstab 1:5.000

Allgemeine Bemerkungen:
Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. (Dig. August 2017).


LAGE


Regierungsbezirk: Münster
Kreisfreie Stadt: Münster

öffentlicher Report generiert:20250117      domainobjectid: 4187536     Edate: 20170823