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LINFOS-Kennung: MS-013 Schutzziel: Die Schutzausweisung ist nach § 23 (1) Nr. 1 bis 3 BNatSchG erforderlich. Sie erfolgt - Zur Erhaltung und Wiederherstellung einer durchgehenden, weitgehend naturnahen Flussauenlandschaft als Hauptachse eines Biotopverbundes von landesweiter Bedeutung, insbesondere durch Selbstentwicklung, - Zur Erhaltung, Selbstentwicklung und Foerderung von Lebensgemeinschaften oder Lebensstaetten bestimmter, zum Teil stark gefaehrdeter bzw.vom Aussterben bedrohter, wildlebender Pflanzen- und Tierarten insbesondere von - Wat-, Wiesen- und Wasservoegeln, Reptilien, Amphibien, Fischen, Libellen und Wasserinsekten, - seltenen, zum Teil stark gefaehrdeten Pflanzengesellschaften und Pflanzenarten der Gewaesser, der Roehrichte, Grossseggenrieder und Hochstaudenfluren, des Feucht- und Nassgruenlandes, der Magerweide und -wiesen, der Sandtrockenrasen sowie der natuerlichen Vegetation der Weich- und Hartholzaue, - Zur Erhaltung und Wiederherstellung einer naturnahen Fliessgewaesserdynamik ein- schliesslich von naturnahen Steil- und Flachufern, Uferabbruechen, Auskolkungen und offenen Sand- und Kiesablagerungen, insbesondere durch Selbstentwicklung, - Aus naturwissenschaftlichen, erdgeschichtlichen und landeskundlichen Gruenden, - Wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart, Vielfalt, Schoenheit und Unersetzbarkeit des Gebietes, - Zum Schutz, zum Erhalt sowie zur Entwicklung der nachstehend aufgeführten Lebensräume mit ihren typischen Tier- und Pflanzenarten von europäischem Interesse gemäß Anhang I und II der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) und der Vogelschutzrichtlinie sowie zur Bewahrung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes aller im Gebiet vorhandenen natürlichen Lebensräume und wildlebenden Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Artikel 4 Absatz 4 i. V. mit Artikel 2 der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie 92/43/EWG (FFH-Richtlinie). Hierbei handelt es sich insbesondere um folgende natürliche Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie als maßgebliche Bestandteile des Gebietes - Erlen-Eschen- und Weichholz-Auenwälder (91 EO, prioritärer Lebensraum) - Natürliche eutrophe Seen und Altarme (3150) - Fließgewässer mit Unterwasservegetation (3260) sowie insbesondere um folgende Arten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang II der FFH-Richtlinie als maßgebliche Bestandteile des Gebietes - Kammmolch - Groppe - Bachneunauge - Steinbeißer - Bitterling und um folgende Arten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang IV der FFHRichtlinie - Kammmolch - Zauneidechse Außerdem handelt es sich um folgende im Schutzgebiet vorkommende Vogelarten gemäß Anhang I der Vogelschutzrichtlinie als maßgebliche Bestandteile des Gebietes - Eisvogel - Nachtigall - Pirol - Uferschwalbe - Schwarzspecht Links auf externe Dokumentehttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP_Werse_Text_2021.pdfhttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Werse_Text.pdf Verwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:NSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 1991, Inkraft: 2009, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: Amtsblatt esg alt (1991-12-07) LP Werse (2021-05-28)( Bem.: einschließlich aller Änderungen bis zum 28.05.2021) LP Werse alt (1997-01-20)( Bem.: Aenderung) LP Werse alt (1998-05-25) LP Werse alt (2009-04-03)( Bem.: Aenderung) LP Werse alt (2017-05-26)( Bem.: alle Änderungen bis 26.05.2017) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. (Dig. August 2017). LAGERegierungsbezirk: Münster Kreisfreie Stadt: Münster öffentlicher Report generiert:20250117 domainobjectid: 4187536 Edate: 20170823 |