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LINFOS-Kennung: MS-012 Schutzziel: Die Schutzausweisung ist erforderlich nach § 20 a) bis c) LG. Sie erfolgt wegen der hervorragenden Schönheit dieses typischen Ausschnittes aus der alten bäuerlichen Kulturlandschaft. Sie beinhaltet zum einen die Erhaltung der vielfältigen Gesamtstruktur aufgrund des Wechsels extensiver Nutzungsformen, aber auch der wertvollen Strukturelemente in Form von feuchten bis nassen, stellenweise quelligen Wald- und Grünlandbereichen und traditionellen Streuobstwiesen. Sie schließt die Erhaltung der ausgeprägten geomorphologischen Strukturen ein, insbesondere der naturnahen, teilweise tief eingeschnittenen Quellbachtäler mit ihren Hangquellen und mäandrierenden Bachläufen. Die Schutzausweisung dient gleichermaßen der Erhaltung der Lebensgemeinschaften und -stätten von Pflanzen und Tieren dieser gefährdeten Lebensräume. Die Erhaltung der landwirtschaftlichen Nutzung dient hier in besonderem Maße der Erhaltung der bäuerlichen Kulturlandschaft, insbesondere der Sicherung der Grünlandwirtschaft. Links auf externe Dokumentehttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP_Noerdliches_Aatal_und_Vorbergs_Huegel_Text_2019.pdfhttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Noerdliches Aatal und Vorbergs Huegel_Text.pdf Verwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:NSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 1994, Inkraft: 1998, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Nördliches Aatal und Vorbergs Hügel (2019-02-09)( Bem.: einschließlich aller Änderungen bis zum 09.02.2019) LP Nördliches Aatal und Vorbergs Hügel alt (1994-03-14) LP Nördliches Aatal und Vorbergs Hügel alt (1998-02-21) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. (Dig. August 2017). LAGERegierungsbezirk: Münster Kreisfreie Stadt: Münster öffentlicher Report generiert:20250117 domainobjectid: 4187535 Edate: 20170823 |