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LINFOS-Kennung: MK-143 Schutzziel: (1) Die Unterschutzstellung erfolgt 1. zur Erhaltung, Herstellung und Wiederherstellung4 regional und überregional bedeutsamer Biotope seltener und gefährdeter sowie landschaftsraumtypischer Tier- und Pflanzenarten der überwiegend durch alte Buchen- und Eichen-Buchenwälder eingenommenen, z. T. sehr steilen Hangbereiche mit Schluchtwaldrelikten westlich der Volme, nördlich der Ortschaft Im Dahl; einge- schlossen sind ein naturnaher, erlengesäumter Quellbach sowie mehrere natürliche Silikat-Fels- formationen im Gebiet. Neben den zusammenhängenden Waldkomplexen ist im Randbereich bei Schlüchtern artenreiches Nass- und Feuchtgrünland einbezogen. Schutzziel ist hier die Erhaltung einer orchideenreichen Nasswiese sowie eines Sickerquellenkomplexes. 2. aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen, erdgeschichtlichen und bodenkundlichen Gründen (insbesondere zur Erhaltung von Böden mit einem sehr hohen Biotopentwicklungspotential und hoher Regelungs- und Pufferfunktion); 3. wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und der hervorragenden Schönheit des Gebietes. (2) Das über die Geltungsdauer dieser Verordnung hinausgehende langfristige Ziel für die Waldflächen ist die Entwicklung oder Wiederherstellung eines Laubwaldgebietes mit den für den Naturraum typischen natürlichen Buchen- und Schluchtwaldgesellschaften in ihren verschiedenen Entwicklungsstadien, ein- schließlich der Alt- und Totholzphase, und ihrer natürlichen Strukturvielfalt. Die Naturverjüngung von Gehölzarten der angestrebten natürlichen Waldgesellschaften hat Vorrang vor der Pflanzung und ist entsprechend zu unterstützen. Links auf externe Dokumentehttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/vo_ar_2015_10.pdfVerwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:NSG, bestehend Verfahrensstand: VO rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2015, Inkraft: 2015, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: Amtsblatt (2015-03-07) Digitalisiermaßstab: Allgemeine Bemerkungen: Durch § 50a LNatSchG NRW entfristeten ordnungsbehördlichen Verordnungen zur Festsetzung von Schutzgebieten im Regierungsbezirk Arnsberg wurde dieses Gebiet unbefristet geschützt (Stand 08.2025). LAGERegierungsbezirk: Arnsberg Kreis: Märkischer Kreis Gemeinde(n): Schalksmühle öffentlicher Report generiert:20260107 domainobjectid: 3343246 Edate: 20150909 |