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LINFOS-Kennung: MK-099 Schutzziel: (1) Die Unterschutzstellung erfolgt 1. Erhaltung, Herstellung und Wiederherstellung a) regional und ueberregional bedeutsamer Lebensraeume seltener und gefaehrdeter sowie landschaftsraumtypischer Tier- und Pflanzenarten innerhalb eines Biotopkomplexes, der sich auszeichnet durch zur Lenne hin exponierte fels- und klippenreiche Steilhaenge, artenreiche und stufige Hangmischwaelder sowie einen naturnahen Teilabschnitt der Lenne. In ihrer natuerlichen Vergesellschaftung sind insbesondere zu schuetzen - Hainsimsen-Buchenwaelder, - Schlucht- und Hangmischwaelder, - Niederwaelder, - Felsen und Klippen, - ein naturnaher Flussabschnitt mit Unterwasservegetation und Ufergehoelze sowie - die Lenneinsel " Werth" mit ihrem naturnahen Auwald. b) von Lebensraeumen und Vorkommen der wildlebenden Tier- und Pflanzenarten, die in den Anhaengen I und II der FFH-Richtlinie aufgefuehrt sind. Soweit Lebensraeume oder Arten bedroht sind und ihre Erhaltung von besonderer Bedeutung ist, sind sie als prioritaer eingestuft. Hierbei handelt es sich um folgende Lebensraeume gemaess Anhang I der FFH-Richtlinie - Fliessgewaesser mit Unterwasservegetation (3260), - Hainsimsen-Buchenwald (9110), - Schlucht- und Hangmischwaelder (9180, prioritaer), und um die Groppe (Cottus gobio), die im Anhang II der FFH-Richtlinie aufgefuehrt ist. 2. Zur Sicherung eines Landschaftsausschnittes als Zeugnis der Erd- und Naturgeschichte und als Gegenstand wissenschaftlicher Forschung, 3. wegen der diesen Bereich des Lennetales mitpraegenden hervorragenden landschaftlichen Schoenheit. (2) Das ueber die Geltungsdauer der Verordnung hinausgehende langfristige Ziel fuer die Waldflaechen ist die Entwicklung eines Laubwaldgebietes mit den fuer die heimischen Laubwaldgesellschaften typischen Arten und Entwicklungsstadien einschliesslich der Alt- und Totholzphase. Dazu gehoert auch die Ueberfuehrung von Altersklassenbestaende in naturnahe Laubwaelder mit einem Mosaik der standoertlichen Variationen. Links auf externe Dokumentehttps://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/vo_ar_2004_mk-099.pdfVerwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:NSG, bestehend Verfahrensstand: VO rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 1999, Inkraft: 2004, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: Amtsblatt (2004-06-29) Amtsblatt alt (1999-09-16)( Bem.: Ordnungsbehoerdl. Ve) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: Durch § 50a LNatSchG NRW entfristeten ordnungsbehördlichen Verordnungen zur Festsetzung von Schutzgebieten im Regierungsbezirk Arnsberg wurde dieses Gebiet unbefristet geschützt (Stand 07.2025). Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. (Dig. Maerz 2013). LAGERegierungsbezirk: Arnsberg Kreis: Märkischer Kreis Gemeinde(n): Altena, Nachrodt-Wiblingwerde öffentlicher Report generiert:20250708 domainobjectid: 2922532 Edate: 20140304 |