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LINFOS-Kennung: MK-022 Schutzziel: (1) Die Unterschutzstellung erfolgt 1. Zur Erhaltung, Herstellung und Wiederherstellung - ueberregional bedeutsamer Biotope seltener und gefaehrdeter sowie landschaftsraumtypischer Tier- und Pflanzenarten innerhalb eines naturnahen Lebensraumkomplexes der Ruhraue am Nordrand des Niedersauerlandes. Dieser zeichnet sich vor allem aus durch Gewaesserbiotope, Roehrichte , Bruch- und Auenwaelder sowie Laubwaelder auf den hoeher gelegenen Terrassen- und Talrandflaechen. Das Gebiet gilt als Vernetzungsbiotop fuer rastende und ueberwinternde Wasservoegel. In ihrer natuerlichen Vergesellschaftung sind insbesondere zu schuetzen: - stehende und fliessende Gewaesser, - Flachufer- und Flachwasserzonen und Unterwasservegetation, - naturnahe Bach- und Talabschnitte, - Roehrichte, - Feucht- und Nasswiesen, - Schlehen- und Weidengebuesche, - Erlen-Bruchwaelder, - Weiden- und Erlen-Auwaelder, - Eichen-Hainbuchenwaelder. 2. Aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen und landeskundlichen Gruenden, 3. Wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und hervorragenden Schoenheit des Gebietes. Das ueber die Geltungsdauer dieser Verordnung hinausgehende langfristige Ziel fuer die Waldflaechen ist die Entwicklung oder Wiederherstellung eines Laubwaldgebietes mit den fuer den Naturraum typischen natuerlichen Waldgesellschaften in ihren verschiedenen Entwicklungsstadien, einschliesslich der Alt- und Totholzphase, und ihrer natuerlichen Struktur- vielfalt. Die Naturverjuengung von Gehoelzarten der angestrebten natuerlichen Waldgesell- schaften soll Vorrang vor der Pflanzung haben und entsprechend unterstuetzt werden. Links auf externe Dokumentehttps://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/vo_ar_2005_mk-022.pdfVerwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:NSG, bestehend Verfahrensstand: VO rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 1960, Inkraft: 2005, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: Amtsblatt alt (1981-01-31) Amtsblatt alt (1985-03-23) Amtsblatt (2005-08-23) Amtsblatt alt (1960-04-02) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: Durch § 50a LNatSchG NRW entfristeten ordnungsbehördlichen Verordnungen zur Festsetzung von Schutzgebieten im Regierungsbezirk Arnsberg wurde dieses Gebiet unbefristet geschützt (Stand 07.2025). Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. (Dig. Maerz 2013). LAGERegierungsbezirk: Arnsberg Kreis: Märkischer Kreis Gemeinde(n): Menden öffentlicher Report generiert:20250708 domainobjectid: 4032267 Edate: 20161205 |