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LINFOS-Kennung: MK-019 Schutzziel: (1) Die Unterschutzstellung erfolgt 1. zur Erhaltung, Herstellung und Wiederherstellung, a) von Biotopen seltener und gefährdeter Tier- und Pflanzenarten innerhalb naturnaher Laubwaldkomplexe. In ihrer natürlichen Vergesellschaftung sind insbesondere zu schützen und herzustellen bzw. wiederherzustellen: - Buchenwälder in ihren standörtlich verschiedenen Ausprägungen - Eichen(misch)wälder - bachbegleitende Erlen-Eschenwälder - sonstige Laubwälder b) von Biotopen seltener und gefährdeter Tier- und Pflanzenarten innerhalb naturnaher Grünlandbereiche und Wacholderheiden. Insbesondere zu schützen und wiederherzustellen sind: - Magerwiesen und -weiden - Feucht- und Nasswiesen / -weiden - Wacholderheiden c) von Biotopen seltener und gefährdeter Tier- und Pflanzenarten innerhalb naturnaher Quellbereiche und Bachabschnitte. d) von schutzwürdigen Böden: Böden mit einem sehr hohen Biotopentwicklungspotential (z. B. Gleyböden) und sehr schutzwürdige fruchtbare Böden mit einer sehr hohen Regelungs- und Pufferfunktion (z. B. Braunerden, Pseudogley-Braunerden). [schutzwürdige Böden nach den Bodenkarten von Nordrhein-Westfalen4] 2. wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und der hervorragenden Schönheit des Gebietes, die auf dem Zusammenspiel von naturnahen Laubwäldern, Grünlandflächen und Heideflächen beruht. (2) Das über die Geltungsdauer dieser Verordnung hinausgehende langfristige Ziel für die Waldflächen ist die Entwicklung oder Wiederherstellung eines Laubwaldgebietes mit den für den Naturraum typischen natürlichen Waldgesellschaften (Hainsimsen-Buchenwald und bachbegleitende Erlen-Eschenwälder) in ihren verschiedenen Entwicklungsstadien, einschließlich der Alt- und Totholzphase, und ihrer natürlichen Strukturvielfalt. Die Naturverjüngung von Gehölzarten der angestrebten natürlichen Waldgesellschaften hat Vorrang vor der Pflanzung und ist entsprechend zu unterstützen. Links auf externe Dokumentehttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/vo_ar_1968_mk-019.pdfhttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/vo_ar_2016_22.pdf Verwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:NSG, bestehend Verfahrensstand: VO rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 1949, Inkraft: 2016, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: Amtsblatt alt (1949-08-01) Amtsblatt alt (1968-04-27) Amtsblatt (2016-06-04) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: Durch § 50a LNatSchG NRW entfristeten ordnungsbehördlichen Verordnungen zur Festsetzung von Schutzgebieten im Regierungsbezirk Arnsberg wurde dieses Gebiet unbefristet geschützt (Stand 08.2025). Dig. Abgrenzung vom Kreis uebenommen. (Dig. Juli 2016). LAGERegierungsbezirk: Arnsberg Kreis: Märkischer Kreis Gemeinde(n): Altena, Neuenrade öffentlicher Report generiert:20260107 domainobjectid: 3802281 Edate: 20160715 |