Naturschutzgebiete (NSG)


LINFOS-Kennung: MK-015
Gebietsname: NSG Leihenberg-Nordhelle

Digitalisierte Fläche: 19.3530 ha     offizielle Fläche: 19.0000 ha    Digitalisierungsmaßstab: Maßstab 1:5.000

Schutzziel:
(1) Die Unterschutzstellung erfolgt
- Zur Erhaltung, Herstellung und Wiederherstellung
a) regional und ueberregional bedeutsamer Lebensraeume seltener und gefaehrdeter sowie
landschaftsraumtypischer Tier- und Pflanzenarten auf den nach Nordosten zur Lenne hin
exponierten, fels- und klippenreichen Steilhaengen sowie im Bereich des durch die
Bahnstrecke abgeschnittenen Altwassers der Lenne.
Das Schutzgebiet zeichnet sich durch die Verzahnung verschiedener artenreicher Lebens-
raeume mit hoher standoertlicher Vielfalt.
In ihrer natuerlichen Vergesellschaftung sind insbesondere zu schuetzen

- artenreiche und stufige Laubmischwaelder,
- natuerlichen Felswaende und Klippen,
- naturnahe Quellbereiche, Bach- und Talabschnitte,
- ein verlandetes Altwasser mit seinem Weiden- und Erlenbruchwald sowie flaechigen
Seggen- und Roehrichtbestaenden.
b) des Lebensraumes Scglucht und Hangmischwald (9180), der im Anhang I der FFH-Richtlinie
aufgefuehrt ist.
Der Lebensraum ist bedroht und seine Erhaltung ist von besonderer Bedeutung, daher ist er
als prioritaerer Lebensraum im Sinne der FFH-Richtlinie eingestuft.
2) Zur Sicherung eines Prallhangs der Lenne als Zeugnis der Erd- und Naturgeschichte und als
Gegenstand wissenschaftlicher Forschung.
3) Wegen der diesen Bereich des Lennetales mit praegenden hervorragenden landschaftlichen
Schoenheit.

(2) Das ueber die Geltungsdauer dieser Verordnung hinausgehende langfristige Ziel fuer die
Waldflaechen ist die Entwicklung eines Laubwaldgebietes mit den fuer die heimischen
Laubwaldgesellschaften typischen Arten und den verschiedenen Entwicklungsstufen ein-
schliesslich der Alt- und Totholzphasen.

Links auf externe Dokumente

https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/vo_ar_2004_mk-015.pdf

Verwaltungstechnische Angaben

Schutzstatus:
NSG, bestehend

Verfahrensstand:
VO rechtskraeftig

Gültigkeit:
Inkraft seit: 1952, Inkraft: 2004, außerkraft: 9999

Amtsblatt / LP:
Amtsblatt alt (1957-08-31)
Amtsblatt (2004-03-28)
Amtsblatt alt (1994-02-09)( Bem.: Ordnungsbe. Verordnu)
Amtsblatt alt (1952-08-26)( Bem.: Gesetz- u. Verordnung)
Amtsblatt alt (1965-10-09)

Digitalisiermaßstab:
Maßstab 1:5.000

Allgemeine Bemerkungen:
Durch § 50a LNatSchG NRW entfristeten ordnungsbehördlichen Verordnungen zur Festsetzung von Schutzgebieten im Regierungsbezirk Arnsberg wurde dieses Gebiet unbefristet geschützt (Stand 07.2025). Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. (Dig. Maerz 2013).


LAGE


Regierungsbezirk: Arnsberg
Kreis: Märkischer Kreis Gemeinde(n): Altena


öffentlicher Report generiert:20250708      domainobjectid: 2922460     Edate: 20140304