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LINFOS-Kennung: MK-015 Schutzziel: (1) Die Unterschutzstellung erfolgt - Zur Erhaltung, Herstellung und Wiederherstellung a) regional und ueberregional bedeutsamer Lebensraeume seltener und gefaehrdeter sowie landschaftsraumtypischer Tier- und Pflanzenarten auf den nach Nordosten zur Lenne hin exponierten, fels- und klippenreichen Steilhaengen sowie im Bereich des durch die Bahnstrecke abgeschnittenen Altwassers der Lenne. Das Schutzgebiet zeichnet sich durch die Verzahnung verschiedener artenreicher Lebens- raeume mit hoher standoertlicher Vielfalt. In ihrer natuerlichen Vergesellschaftung sind insbesondere zu schuetzen - artenreiche und stufige Laubmischwaelder, - natuerlichen Felswaende und Klippen, - naturnahe Quellbereiche, Bach- und Talabschnitte, - ein verlandetes Altwasser mit seinem Weiden- und Erlenbruchwald sowie flaechigen Seggen- und Roehrichtbestaenden. b) des Lebensraumes Scglucht und Hangmischwald (9180), der im Anhang I der FFH-Richtlinie aufgefuehrt ist. Der Lebensraum ist bedroht und seine Erhaltung ist von besonderer Bedeutung, daher ist er als prioritaerer Lebensraum im Sinne der FFH-Richtlinie eingestuft. 2) Zur Sicherung eines Prallhangs der Lenne als Zeugnis der Erd- und Naturgeschichte und als Gegenstand wissenschaftlicher Forschung. 3) Wegen der diesen Bereich des Lennetales mit praegenden hervorragenden landschaftlichen Schoenheit. (2) Das ueber die Geltungsdauer dieser Verordnung hinausgehende langfristige Ziel fuer die Waldflaechen ist die Entwicklung eines Laubwaldgebietes mit den fuer die heimischen Laubwaldgesellschaften typischen Arten und den verschiedenen Entwicklungsstufen ein- schliesslich der Alt- und Totholzphasen. Links auf externe Dokumentehttps://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/vo_ar_2004_mk-015.pdfVerwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:NSG, bestehend Verfahrensstand: VO rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 1952, Inkraft: 2004, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: Amtsblatt alt (1957-08-31) Amtsblatt (2004-03-28) Amtsblatt alt (1994-02-09)( Bem.: Ordnungsbe. Verordnu) Amtsblatt alt (1952-08-26)( Bem.: Gesetz- u. Verordnung) Amtsblatt alt (1965-10-09) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: Durch § 50a LNatSchG NRW entfristeten ordnungsbehördlichen Verordnungen zur Festsetzung von Schutzgebieten im Regierungsbezirk Arnsberg wurde dieses Gebiet unbefristet geschützt (Stand 07.2025). Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. (Dig. Maerz 2013). LAGERegierungsbezirk: Arnsberg Kreis: Märkischer Kreis Gemeinde(n): Altena öffentlicher Report generiert:20250708 domainobjectid: 2922460 Edate: 20140304 |