Naturschutzgebiete (NSG)


LINFOS-Kennung: MI-078
Gebietsname: NSG Gewaesserlandschaft Grosse Aue

Digitalisierte Fläche: 219.9586 ha     offizielle Fläche: 250.9000 ha    Digitalisierungsmaßstab:

Schutzziel:
Die Unterschutzstellung erfolgt
a) zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung landesweit bedeutsamer Lebensräume und Lebensstätten seltener und gefährdeter sowie landschaftsraumtypischer Tier- und Pflanzenarten, insbesondere zur Erhaltung, Entwicklung und Pflege einer naturnahen Auenlandschaft mit Rinnensystemen verschiedener Verlandungsstadien, Stillgewässern, Grünland und Erlen-Eschen- und Weichholzauenwäldern sowie feuchten Hochstaudenfluren als Lebensraumtypen der FFH-Richtlinie und einer auentypischen, artenreichen Fischfauna mit Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie.
Kennzeichnend für das Gebiet sind die naturnahen Flussabschnitte. Das stark geschwungene Gewässer durchfließt eine überwiegend durch Wälle begrenzte Auenlandschaft. Die Grünlandbereiche werden als Wiese oder Weide extensiv bewirtschaftet. Neben Grünland- und Feuchtbrachen sind zahlreiche Flächen mit Gehölzen und kleineren Waldflächen bestockt, die sich in Teilen als waldähnliche Strukturen entwickeln. Im gesamten Gebiet befinden sich zahlreiche Tümpel, Blänken, Kolke und Altarme mit der typischen Vegetation eutropher Stillgewässer. In den Uferzonen der Still- und Fließgewässer finden sich Röhrichte und Hochstaudenfluren. Naturnahe Hecken und Baumreihen ergänzen das Biotopmosaik in den Randzonen. Der alte Flussverlauf steht im räumlichen und funktionalen Zusammenhang mit den naturnahen Flussabschnitten, lokal kommt Unterwasservegetation, teilweise Schwimmblattvegetation vor.
Insbesondere folgende Biotoptypen sind besonders zu sichern und zu erhalten:
– Tieflandfluss,
– Bachbegleitender Erlenwald/Weiden-Auwald,
– Brachgefallenes Nass- und Feuchtgrünland,
– Röhrichtbestände hochwüchsiger Arten,
– Tümpel und Rinnensysteme,
– Magerwiesen und -weiden.
Dem Biotopgefüge kommt eine besondere Bedeutung als Lebensraum zahlreicher, seltener und gefährdeter Pflanzenarten, Brut- und Gastvögel, Fische, Libellen, Schmetterlinge, Amphibien und Großsäuger zu. Die abschnittsweise naturnahe Größe Aue mit ihrer besonders strukturreichen Flussauoe und größeren, bedeutsamen Grünlandkomplexen ist wertvoll für Vogelarten der Fließgewässer, für Wasserwade sowie für Sumpf- und Röhrichtbrüter. Dem Gebiet kommt in der Naturlandschaft als bedeutendes Biotopachse und Vernetzungsbiotop eine herausragende Funktion im überregionalen Biotopverbund zu.
b) aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen und landeskundlichen Gründen, insbesondere zur Erhaltung und weiteren Entwicklung der rückentwickelten Auen- und Gewässerlandschaft internationaler Bedeutung;
c) wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und hervorragenden Schönheit dieser durch das natürliche Erscheinungsbild geprägten Gewässerlandschaft in der Aue im Naturraum der Rahden-Diepenauer Geest und der Diepholzer Moorniederung;
d) zur Bewahrung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der natürlichen Lebensräume und wildlebenden Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse im Gebietssystem „Natura 2000“ gemäß Artikel 4, Abs. 4 in Verbindung mit Artikel 2, Abs. 2 und Artikel 6, Abs. 2 der FFH-Richtlinie; hierbei handelt es sich um die folgenden natürlichen Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie (FFH-Lebensraumtypen):
– Feuchte Hochstaudenfluren (NATURA 2000-Code 6430),
– Erlen-Eschen- und Weichholz-Auenwälder (NATURA 2000-Code 91E0, Prioritärer Lebensraum).
Darüber hinaus dient das Gebiet dem besonderen Schutz und der Entwicklung der Lebensräume der folgenden Arten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang II der FFH-Richtlinie:
– Steinbeißer (Cobitis taenia),
– Bitterling (Rhodeus amarus),
– Schlammpeitzger (Misgurnus fossilis),
– Große Moosjungfer (Leucorrhinia pectoralis).
sowie der folgenden wildlebenden Vogelarten, die gemäß Art. 4 der Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (ABl. L 20 vom 26. Januar 2010) geschützt sind:
– Rallenreiher (Ardeola ralloides),
– Knäkente (Anas querquedula),
– Pirol (Oriolus oriolus),
– Braunkehlchen (Saxicola rubetra),
– Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis).

Links auf externe Dokumente

https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/vo_vd_2018_mi_078.pdf

Verwaltungstechnische Angaben

Schutzstatus:
NSG, bestehend

Verfahrensstand:
VO rechtskraeftig

Gültigkeit:
Inkraft seit: 2020, Inkraft: 2020, außerkraft: 9999

Amtsblatt / LP:
LP Espelkamp (2020-11-19)

Digitalisiermaßstab:


Allgemeine Bemerkungen:
MI-077 und MI-078 ersetzen MI-074. (Dig.Okt.2025).


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öffentlicher Report generiert:20251205      domainobjectid: 4901348     Edate: 20220303