|
LINFOS-Kennung: MI-073 Schutzziel: (1) Die Unterschutzstellung erfolgt a) zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung landesweit bedeutsamer Lebensräume und Lebensstätten seltener und gefährdeter sowie landschaftsraumtypischer Tier- und Pflanzenarten innerhalb eines Komplexes naturnaher, meist krautreicher Waldmeister-Buchenwälder auf basenreichen Standorten in ihrer standörtlich typischen Variationsbreite mit ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen. b) zur Bewahrung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der natürlichen Lebensräume und der wildlebenden Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse im Gebietsnetz "Natura 2000" gemäß Artikel 4, Abs. 4 in Verbindung mit Artikel 2, Abs. 2 und Artikel 6, Abs. 2 der FFH-Richtlinie.Hierbei handelt es sich um die folgenden natürlichen Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie (FFH-Lebensraumtypen) und die folgenden Tierarten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß der Anhänge II und IV der FFH-Richtlinie: - Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum, NATURA 2000-Code 9130), - Hirschkäfer (Lucanus cervus), - Kammmolch (Triturus cristatus); Des Weiteren hat das FFH-Gebiet im Gebietsnetz "Natura 2000" Bedeutung für folgende Vogelarten von gemeinschaftlichem Interesse, auf die sich Artikel 4 der "Richtlinie 2009/147/EG (Vogelschutzrichtlinie) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 (ABl. EU Nr. L 20 S. /), zuletzt geändert durch Richtlinie 2013/17/EU des Rates vom 13. Mai 2013 (ABl. EU Nr. L 158 S. 193), bezieht: - Uhu (Bubo bubo), - Schwarzspecht (Dryocopus martius), - Nachtigall (Luscinia megarhynchos), - Rotmilan (Milvus milvus), - Pirol (Oriolus oriolus), - Wespenbussard (Pernis apivorus); c) aus wissenschaftlichen, erdgeschichtlichen, naturgeschichtlichen und landeskundlichen Gründen; d) wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und hervorragenden Schönheit dieses insbesondere durch naturnahe und alte, ungenutzte Waldbestände geprägten Gebietes. (2) Es ist Ziel, die Hirschkäfer-Population durch gezielte Maßnahmen im Bereich der Lebensräume und Fortpflanzungsstätten, insbesondere durch Erhaltung von Altbäumen, zu erhalten und zu fördern. Die Kammmolch-Population ist durch Erhaltung und Entwicklung ihrer aquatischen und terrestrischen Lebensräume, insbesondere durch Erhaltung der Laichgewässer mit umgebenden Grünlandflächen als Sommerlebensraum und der angrenzenden Waldflächen mit Stubben als Winterquartier, zu sichern und zu fördern. Links auf externe Dokumentehttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/vo_dt_2018_1_text.pdfhttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/vo_dt_2018_1_karte.pdf Verwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:NSG, bestehend Verfahrensstand: VO rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2018, Inkraft: 2018, außerkraft: 2038 Amtsblatt / LP: Amtsblatt (2018-01-08) Digitalisiermaßstab: Allgemeine Bemerkungen: Dig. Abgrenzung vom Bezierksrerierung uebernommen. (Dig. März 2018).(Dig.Okt.2025). LAGERegierungsbezirk: Detmold Kreis: Minden-Lübbecke Gemeinde(n): Stemwede öffentlicher Report generiert:20251205 domainobjectid: 4363498 Edate: 20180327 |