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LINFOS-Kennung: MI-031 Schutzziel: Die Unterschutzstellung erfolgt a) zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung landesweit bedeutsamer Lebensräume und Lebens- stätten seltener und gefährdeter sowie landschaftsraumtypischer Tier- und Pflanzenarten, insbesondere zur Erhaltung, Entwicklung und Pflege eines naturnahen, durch oligo- bis mesotrophe Nährstoffverhältnisse geprägten Heideweihers mit Verlandungszonen. Die Biotopstrukturen im Wasser- und Verlandungsbereich des Heideweihers begünstigen den Bestand und die weitere Entwicklung Entwicklung eines charakteristischen und besonders schützenswerten Vegetationsmosaiks. Im Bereich des Weihers und der angrenzenden Flächen sind insbesondere folgende Biotopkomplexe besonders zu schützen und zu entwickeln: - Seerosenbestände (Nymphaea alba var. minor) als Bestandteil der Schwimmblattvegetation, - Kleinseggensümpfe und Seggenrieder, - niedrigwüchsige Uferfluren, - Feucht- und Trockenheide, - Kiefernmischwald in unterschiedlichen Ausprägungen und feuchten Eichen-Birkenwald,- - kleinflächiges Feuchtgrünland. Als gebietstypische Arten des Heideweihers und der angrenzenden Heide sind gefährdete Pflanzen wie das Sumpf-Johanniskraut (Hypericum elodes), der Flutende Sellerie (Helosciadium inundatum), der Mittlere Sonnentau (Drosera intermedia), der Gewöhnliche Pillenfarn (Pilularia globulifera) und der Sumpf-Bärlapp (Lycopodiella inundata) vorzufinden. Das Gebiet stellt einen im Naturraum einmaligen, in seiner Entstehung natürlich begründeten Weiher in einem Heidesandgebiet dar, der aufgrund seiner gut ausgebildeten Vegetationszonen in den Uferbereichen eine überdurchschnittlich hohe Artenvielfalt aufweist und durch das Vorkommen zahlreicher seltener und gefährdeter Pflanzenarten und -gesellschaften geprägt ist. Besondere Bedeutung kommt dem Gebiet auch als Lebensraum für Amphibien sowie für Libellen und Wasservögel zu. Im Zusammenhang mit anderen Moor- und Heidegebieten des Naturraums übernimmt das Gebiet eine wichtige Funktion im Biotopverbund. b) aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen und landeskundlichen Gründen, insbesondere zur Erhaltung des natürlich entstandenen und einmaligen Weihers in einem Heidesandgebiet; c) wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und hervorragenden Schönheit dieses insbesondere durch das natürliche Erscheinungsbild geprägten Heideweihers im Naturraum der Rahden-Diepenauer Geest; d) zur Bewahrung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der natürlichen Lebensräume und der wildlebenden Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse im Gebietsnetz "Natura 2000" gemäß Artikel 4, Abs. 4 in Verbindung mit Artikel 2, Abs. 2 und Artikel 6, Abs. 2 der FFH-Richtlinie; hierbei handelt es sich um folgenden natürlichen Lebensraum von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie (FFH-Lebensraumtypen): - Nährstoffarme, basenarme Stillgewässer (NATURA 2000-Code 3130). Links auf externe Dokumentehttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/vo_dt_1968_mi-031_karte.pdfhttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/vo_dt_2015_40.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/vo_dt_1968_mi-031.pdf Verwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:NSG, bestehend Verfahrensstand: VO rechtskraeftig Paragraph 73 Abs.1, LG Gültigkeit: Inkraft seit: 1936, Inkraft: 2015, außerkraft: 2035 Amtsblatt / LP: Amtsblatt (2015-09-28) Amtsblatt alt (1968-08-19) Amtsblatt alt (1936-10-17) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: (Dig. Mai 2016).(Dig.Okt.2025). LAGERegierungsbezirk: Detmold Kreis: Minden-Lübbecke Gemeinde(n): Rahden öffentlicher Report generiert:20251205 domainobjectid: 4173813 Edate: 20170623 |