Naturschutzgebiete (NSG)


LINFOS-Kennung: MI-031
Gebietsname: NSG Schnakenpohl

Digitalisierte Fläche: 11.0011 ha     offizielle Fläche: 11.0000 ha    Digitalisierungsmaßstab: Maßstab 1:5.000

Schutzziel:
Die Unterschutzstellung erfolgt
a) zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung landesweit bedeutsamer Lebensräume und Lebens-
stätten seltener und gefährdeter sowie landschaftsraumtypischer Tier- und Pflanzenarten, insbesondere
zur Erhaltung, Entwicklung und Pflege eines naturnahen, durch oligo- bis mesotrophe Nährstoffverhältnisse
geprägten Heideweihers mit Verlandungszonen.
Die Biotopstrukturen im Wasser- und Verlandungsbereich des Heideweihers begünstigen den Bestand
und die weitere Entwicklung Entwicklung eines charakteristischen und besonders schützenswerten
Vegetationsmosaiks.
Im Bereich des Weihers und der angrenzenden Flächen sind insbesondere folgende Biotopkomplexe
besonders zu schützen und zu entwickeln:

- Seerosenbestände (Nymphaea alba var. minor) als Bestandteil der Schwimmblattvegetation,

- Kleinseggensümpfe und Seggenrieder,
- niedrigwüchsige Uferfluren,
- Feucht- und Trockenheide,
- Kiefernmischwald in unterschiedlichen Ausprägungen und feuchten Eichen-Birkenwald,-
- kleinflächiges Feuchtgrünland.
Als gebietstypische Arten des Heideweihers und der angrenzenden
Heide sind gefährdete Pflanzen wie das Sumpf-Johanniskraut (Hypericum elodes), der Flutende
Sellerie (Helosciadium inundatum), der Mittlere Sonnentau (Drosera intermedia), der Gewöhnliche
Pillenfarn (Pilularia globulifera) und der Sumpf-Bärlapp (Lycopodiella inundata) vorzufinden.
Das Gebiet stellt einen im Naturraum einmaligen, in seiner Entstehung natürlich begründeten Weiher
in einem Heidesandgebiet dar, der aufgrund seiner gut ausgebildeten Vegetationszonen in den
Uferbereichen eine überdurchschnittlich hohe Artenvielfalt aufweist und durch das Vorkommen zahlreicher
seltener und gefährdeter Pflanzenarten und -gesellschaften geprägt ist.
Besondere Bedeutung kommt dem Gebiet auch als Lebensraum für Amphibien sowie für Libellen und
Wasservögel zu.
Im Zusammenhang mit anderen Moor- und Heidegebieten des Naturraums übernimmt das Gebiet eine
wichtige Funktion im Biotopverbund.

b) aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen und landeskundlichen Gründen, insbesondere zur Erhaltung
des natürlich entstandenen und einmaligen Weihers in einem Heidesandgebiet;

c) wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und hervorragenden Schönheit dieses insbesondere durch
das natürliche Erscheinungsbild geprägten Heideweihers im Naturraum der Rahden-Diepenauer Geest;

d) zur Bewahrung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der natürlichen Lebensräume
und der wildlebenden Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse im Gebietsnetz "Natura 2000"
gemäß Artikel 4, Abs. 4 in Verbindung mit Artikel 2, Abs. 2 und Artikel 6, Abs. 2 der FFH-Richtlinie;
hierbei handelt es sich um folgenden natürlichen Lebensraum von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang I
der FFH-Richtlinie (FFH-Lebensraumtypen):

- Nährstoffarme, basenarme Stillgewässer (NATURA 2000-Code 3130).

Links auf externe Dokumente

http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/vo_dt_1968_mi-031_karte.pdf
http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/vo_dt_2015_40.pdf
http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/vo_dt_1968_mi-031.pdf

Verwaltungstechnische Angaben

Schutzstatus:
NSG, bestehend

Verfahrensstand:
VO rechtskraeftig
Paragraph 73 Abs.1, LG

Gültigkeit:
Inkraft seit: 1936, Inkraft: 2015, außerkraft: 2035

Amtsblatt / LP:
Amtsblatt (2015-09-28)
Amtsblatt alt (1968-08-19)
Amtsblatt alt (1936-10-17)

Digitalisiermaßstab:
Maßstab 1:5.000

Allgemeine Bemerkungen:
(Dig. Mai 2016).(Dig.Okt.2025).


LAGE


Regierungsbezirk: Detmold
Kreis: Minden-Lübbecke Gemeinde(n): Rahden


öffentlicher Report generiert:20251205      domainobjectid: 4173813     Edate: 20170623