Naturschutzgebiete (NSG)


LINFOS-Kennung: MI-014
Gebietsname: NSG Staustufe Schluesselburg

Digitalisierte Fläche: 265.0434 ha     offizielle Fläche: 264.5000 ha    Digitalisierungsmaßstab: Maßstab 1:5.000

Schutzziel:
Das 264,5 ha große Gebiet "Staustufe Schlüsselburg" wird unter Naturschutz gestellt. Das
geschützte Gebiet ist als eine der wertbestimmenden Kernzonen des Vogelschutzgebietes
DE-3519-401 "Weseraue" Bestandteil des kohärenten europäischen ökologischen Netzes
besonderer Schutzgebiete "Natura 2000" gemäß Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 92/43/EWG des
Rates zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen
(FFH-Richtlinie) vom 21.05.1992 (ABl. EG Nr. L 206 S. 7), geändert durch Richtlinie 97/62/EWG
vom 27.10.1997 (ABl. EG Nr. L 305 S. 42). Die "Staustufe Schlüsselburg" ist Teilfläche des Feucht-
gebietes von internationaler Bedeutung nach der Ramsar-Konvention "Weserstaustufe
Schlüsselburg".

Die Unterschutzstellung erfolgt
a) zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung landesweit bedeutsamer Lebensräume und
Lebensstätten seltener und gefährdeter sowie landschaftsraumtypischer Tier- und Pflanzenarten,
insbesondere zur Erhaltung und weiteren Entwicklung standorttypischer, naturnaher Lebensräume
im Niederungsbereich der hier gestauten Weser. Besonders zu schützen und zu
fördern sind
- der gestaute, langsam fließende Flussabschnitt der Weser,
- ausgedehnte Grünlandflächen mit kleinflächigen Feucht- und Nasswiesen sowie lineare Magerweiden
im Bereich der Deiche,
- Flutrasen, Seggenrieder und Röhrichte,
- vielfältige Hochstauden- und Röhrichtsäume insbesondere entlang der Grünlandflächen und
des Weserufers,
- kleinflächige Erlen-Bruchwald- und Eichen-Hainbuchenwaldbereiche,
- linienhafte Weichholzauenwälder,
- Gebüsche, Feldhecken und Einzelbäume, insbesondere Kopfweiden,
- der Komplex der durch Abgrabung entstandenen Stillgewässer sowie angelegten Kleingewässer.
Aufgrund dieser Biotopstrukturen, der geografischen Lage und der überwiegend extensiven
Nutzung besitzt das Gebiet eine ganzjährige, besondere Bedeutung als Nahrungs-, Brut-,
Mauser-, Rast-, Durchzugs- und Überwinterungsgebiet vor allem für Wasser- und Watvögel.
Die Grünlandbereiche stellen insbesondere wichtige Nahrungsflächen für die in der Umgebung
des Naturschutzgebietes regelmäßig brütenden Weißstörche dar und bilden damit einen
räumlichen Kernbereich für die Weißstorchpopulation. Das Gebiet soll darüber hinaus als
Rück-zugs-, Schlaf- und Ruhebereich für verschiedene Gänsearten, nordische Schwäne sowie
Wat- und Wiesenvögel, die die angrenzenden Acker- und Grünlandmarschen nutzen, geschützt
werden.
Insbesondere im Bereich der Röhrichte, Seggenrieder und Flutrasen sowie der Terrassenkante
der Weser und der Deiche werden die vegetationskundlich wertvollen Pflanzengesellschaften
und vom Aussterben bedrohte oder gefährdete Pflanzenarten geschützt.
Die im Gebiet vorkommenden Klein- und Stillgewässer mit ihren zum Teil ausgeprägten Randzonen
haben neben ihrer Funktion als Brut- und Nahrungsgebiet für feuchtgebietstypische
Kleinvogelarten besondere Bedeutung als Lebens- und Fortpflanzungsraum für Amphibien, Libellen
und Heuschrecken;
b) aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen und landeskundlichen Gründen;
c) wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und Schönheit des Gebietes;
d) zum besonderen Schutz und zur Entwicklung der Lebensräume für die folgenden im Gebiet
als Teilbereich des Vogelschutzgebietes DE-3519-401 "Weseraue"? vorkommenden Vogelarten,
auf die sich Art. 4 der Richtlinie 79/409/EWG des Rates über die Erhaltung der wildlebenden
Vogelarten (Vogelschutz-Richtlinie) vom 02.04.1979 (ABl. EG Nr. L 305 S. 1) bezieht bzw.
für folgende regelmäßig vorkommende Zugvögel:
- Teichrohrsänger (Acrocephalus scirpaceus),
- Flussuferläufer (Actitis hypoleucos),
- Löffelente (Anas clypeata),
- Krickente (Anas crecca),
- Pfeifente (Anas penelope),
- Knäkente (Anas querquedula),
- Schnatterente (Anas strepera),
- Blässgans (Anser albifrons),
- Saatgans (Anser fabalis),
- Wiesenpieper (Anthus pratensis),
- Tafelente (Aythya ferina),
- Reiherente (Aythya fuligula),
- Schellente (Bucephala clangula),
- Weißstorch (Ciconia ciconia),
- Rohrweihe (Circus aeruginosus),
- Zwergschwan (Cygnus bewickii),
- Singschwan (Cygnus cygnus),
- Bekassine (Gallinago gallinago),
- Kranich (Grus grus),
- Gänsesäger (Mergus merganser),
- Zwergsäger (Mergus serrator),
- Rotmilan (Milvus milvus),
- Kampfläufer (Philomachus pugnax),
- Fischadler (Pandion haliaetus),
- Zwergtaucher (Podiceps ruficollis),
- Goldregenpfeifer (Pluvialis apricaria),
- Uferschwalbe (Riparia riparia),
- Braunkehlchen (Saxicola rubetra),
- Brandgans (Tadorna tadorna),
- Waldwasserläufer (Tringa ochropus),
- Kiebitz (Vanellus vanellus).

Links auf externe Dokumente

http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/vo_dt_2006_mi-014.pdf

Verwaltungstechnische Angaben

Schutzstatus:
NSG, bestehend

Verfahrensstand:
VO rechtskraeftig (Bem.: (Entwurf VO vom 01.09.2005))

Gültigkeit:
Inkraft seit: 1981, Inkraft: 2006, außerkraft: 2026

Amtsblatt / LP:
Amtsblatt alt (1981-05-18)
Amtsblatt (2006-12-18)
Amtsblatt alt (1985-09-09)
Amtsblatt alt (2005-09-01)( Bem.: (VO Entwurf))

Digitalisiermaßstab:
Maßstab 1:5.000

Allgemeine Bemerkungen:
Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. (Dig. Dezember 2010).(Dig.Okt.2025).


LAGE


Regierungsbezirk: Detmold
Kreis: Minden-Lübbecke Gemeinde(n): Petershagen


öffentlicher Report generiert:20251205      domainobjectid: 3325730     Edate: 20150806