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LINFOS-Kennung: MI-014 Schutzziel: Das 264,5 ha große Gebiet "Staustufe Schlüsselburg" wird unter Naturschutz gestellt. Das geschützte Gebiet ist als eine der wertbestimmenden Kernzonen des Vogelschutzgebietes DE-3519-401 "Weseraue" Bestandteil des kohärenten europäischen ökologischen Netzes besonderer Schutzgebiete "Natura 2000" gemäß Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 92/43/EWG des Rates zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie) vom 21.05.1992 (ABl. EG Nr. L 206 S. 7), geändert durch Richtlinie 97/62/EWG vom 27.10.1997 (ABl. EG Nr. L 305 S. 42). Die "Staustufe Schlüsselburg" ist Teilfläche des Feucht- gebietes von internationaler Bedeutung nach der Ramsar-Konvention "Weserstaustufe Schlüsselburg". Die Unterschutzstellung erfolgt a) zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung landesweit bedeutsamer Lebensräume und Lebensstätten seltener und gefährdeter sowie landschaftsraumtypischer Tier- und Pflanzenarten, insbesondere zur Erhaltung und weiteren Entwicklung standorttypischer, naturnaher Lebensräume im Niederungsbereich der hier gestauten Weser. Besonders zu schützen und zu fördern sind - der gestaute, langsam fließende Flussabschnitt der Weser, - ausgedehnte Grünlandflächen mit kleinflächigen Feucht- und Nasswiesen sowie lineare Magerweiden im Bereich der Deiche, - Flutrasen, Seggenrieder und Röhrichte, - vielfältige Hochstauden- und Röhrichtsäume insbesondere entlang der Grünlandflächen und des Weserufers, - kleinflächige Erlen-Bruchwald- und Eichen-Hainbuchenwaldbereiche, - linienhafte Weichholzauenwälder, - Gebüsche, Feldhecken und Einzelbäume, insbesondere Kopfweiden, - der Komplex der durch Abgrabung entstandenen Stillgewässer sowie angelegten Kleingewässer. Aufgrund dieser Biotopstrukturen, der geografischen Lage und der überwiegend extensiven Nutzung besitzt das Gebiet eine ganzjährige, besondere Bedeutung als Nahrungs-, Brut-, Mauser-, Rast-, Durchzugs- und Überwinterungsgebiet vor allem für Wasser- und Watvögel. Die Grünlandbereiche stellen insbesondere wichtige Nahrungsflächen für die in der Umgebung des Naturschutzgebietes regelmäßig brütenden Weißstörche dar und bilden damit einen räumlichen Kernbereich für die Weißstorchpopulation. Das Gebiet soll darüber hinaus als Rück-zugs-, Schlaf- und Ruhebereich für verschiedene Gänsearten, nordische Schwäne sowie Wat- und Wiesenvögel, die die angrenzenden Acker- und Grünlandmarschen nutzen, geschützt werden. Insbesondere im Bereich der Röhrichte, Seggenrieder und Flutrasen sowie der Terrassenkante der Weser und der Deiche werden die vegetationskundlich wertvollen Pflanzengesellschaften und vom Aussterben bedrohte oder gefährdete Pflanzenarten geschützt. Die im Gebiet vorkommenden Klein- und Stillgewässer mit ihren zum Teil ausgeprägten Randzonen haben neben ihrer Funktion als Brut- und Nahrungsgebiet für feuchtgebietstypische Kleinvogelarten besondere Bedeutung als Lebens- und Fortpflanzungsraum für Amphibien, Libellen und Heuschrecken; b) aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen und landeskundlichen Gründen; c) wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und Schönheit des Gebietes; d) zum besonderen Schutz und zur Entwicklung der Lebensräume für die folgenden im Gebiet als Teilbereich des Vogelschutzgebietes DE-3519-401 "Weseraue"? vorkommenden Vogelarten, auf die sich Art. 4 der Richtlinie 79/409/EWG des Rates über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (Vogelschutz-Richtlinie) vom 02.04.1979 (ABl. EG Nr. L 305 S. 1) bezieht bzw. für folgende regelmäßig vorkommende Zugvögel: - Teichrohrsänger (Acrocephalus scirpaceus), - Flussuferläufer (Actitis hypoleucos), - Löffelente (Anas clypeata), - Krickente (Anas crecca), - Pfeifente (Anas penelope), - Knäkente (Anas querquedula), - Schnatterente (Anas strepera), - Blässgans (Anser albifrons), - Saatgans (Anser fabalis), - Wiesenpieper (Anthus pratensis), - Tafelente (Aythya ferina), - Reiherente (Aythya fuligula), - Schellente (Bucephala clangula), - Weißstorch (Ciconia ciconia), - Rohrweihe (Circus aeruginosus), - Zwergschwan (Cygnus bewickii), - Singschwan (Cygnus cygnus), - Bekassine (Gallinago gallinago), - Kranich (Grus grus), - Gänsesäger (Mergus merganser), - Zwergsäger (Mergus serrator), - Rotmilan (Milvus milvus), - Kampfläufer (Philomachus pugnax), - Fischadler (Pandion haliaetus), - Zwergtaucher (Podiceps ruficollis), - Goldregenpfeifer (Pluvialis apricaria), - Uferschwalbe (Riparia riparia), - Braunkehlchen (Saxicola rubetra), - Brandgans (Tadorna tadorna), - Waldwasserläufer (Tringa ochropus), - Kiebitz (Vanellus vanellus). Links auf externe Dokumentehttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/vo_dt_2006_mi-014.pdfVerwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:NSG, bestehend Verfahrensstand: VO rechtskraeftig (Bem.: (Entwurf VO vom 01.09.2005)) Gültigkeit: Inkraft seit: 1981, Inkraft: 2006, außerkraft: 2026 Amtsblatt / LP: Amtsblatt alt (1981-05-18) Amtsblatt (2006-12-18) Amtsblatt alt (1985-09-09) Amtsblatt alt (2005-09-01)( Bem.: (VO Entwurf)) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. (Dig. Dezember 2010).(Dig.Okt.2025). LAGERegierungsbezirk: Detmold Kreis: Minden-Lübbecke Gemeinde(n): Petershagen öffentlicher Report generiert:20251205 domainobjectid: 3325730 Edate: 20150806 |