LINFOS-Kennung: ME-053 Schutzziel: Die Festsetzung dieses Naturschutzgebietes erfolgt gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 3 BNatSchG, insbesondere: - zur Erhaltung des naturnahen Bachlaufs der Anger und ihrer Nebenbäche, - zur Erhaltung der naturnahen Quellen, - zur Erhaltung des Feucht- und Nassgrün- und der Hochstaudenfluren, - zur Erhaltung der Röhrichte und Seggenrieder, - zur Erhaltung der naturnahen Kleingewaesser, - zum Erhalt der strukturreichen Auen- und Hangwälder, - wegen der aufgelassenen Steinbrüche und der Abraumhalden, - wegen der Bachschwinden, - zur Erhaltung von Lebensstätten und -gemeinschaften seltener und gefährdeter Tier- und Pflanzenarten, - wegen des Vorkommens von gefährdeten Pflanzemngesellschaften der Roten Liste NRW und Biotoptypen nach § 62 LG NW, - wegen des Vorkommens eines seltenen und typischen Biotopkomplexes mit hoher Bedeutung für den Biotop- und Artenschutz, - aufgrund der hohen Bedeutung im Biotopverbund der Fließgewässerbiotope und der Gehölzbiotope, - wegen der besonderen landschaftlichen Schönheit des Tales. Links auf externe Dokumentehttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Mettmann_Karte Heiligenhaus.pdfhttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Kreis Mettmann_Karte Ratingen Süd.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Mettmann_Text.pdf Verwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:NSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2006, Inkraft: 2012, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Mettmann (2012-09-16)( Bem.: 5.Aenderung) LP Mettmann alt (2006-12-16)( Bem.: 2.Aenderung Raumeinheit B) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: Digitale NSG-Abgrenzung vom Kreis Mettmann uebernommen. (Dig. August 2013). LAGERegierungsbezirk: Düsseldorf Kreis: Mettmann Gemeinde(n): Heiligenhaus, Ratingen öffentlicher Report generiert:20250117 domainobjectid: 2922420 Edate: 20140304 |