Naturschutzgebiete (NSG)


LINFOS-Kennung: ME-046
Gebietsname: NSG Sandgrube Homberg

Digitalisierte Fläche: 5.4144 ha     offizielle Fläche: 5.0000 ha    Digitalisierungsmaßstab: Maßstab 1:5.000

Schutzziel:
Die Festsetzung des Naturschutzgebietes erfolgt gem. § 23 Abs. 1 Ziffer 1 bis 3 BNatSchG,
insbesondere

- zur Erhaltung eines ehemaligen Sandabbaugebietes als wertvollen Biotopkomplex,
- zur Erhaltung der besonnten südexponierten
senkrecht abfallenden Nordseite der Sandgrube,
- zur Bewahrung eines speziellen, wärmebegünstigten Sonderstandortes als Lebensraum
wildlebender Pflanzen- und Tierarten,
- zur Erhaltung und Weiterentwicklung eines reichhaltigen Biotopmosaiks der Grubensohle,
- zum Schutz der Lebensstätten von Amphibien,
- zur Erhaltung und Weiterentwicklung des gehölzbestandenen nordexponierten Hanges der
Sandgrube,
- zum Erhalt eines geowissenschaftlich bedeutsamen Aufschlusses von Meeresablagerungen
der Tertiärzeit,
- als Anschauungsobjekt für die Umweltpädagogik mit einer ungewöhnlich hohen Artenvielfalt
unter den Bedingungen eines ehemaligen Sandabbaugebietes.

Links auf externe Dokumente

http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Kreis Mettmann_Karte Ratingen Süd.pdf
http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Mettmann_Text.pdf

Verwaltungstechnische Angaben

Schutzstatus:
NSG, bestehend

Verfahrensstand:
LP rechtskraeftig

Gültigkeit:
Inkraft seit: 2003, Inkraft: 2012, außerkraft: 9999

Amtsblatt / LP:
Amtsblatt alt (2003-06-21)( Bem.: Ordnungbe. Ver)
Amtsblatt alt (2004-02-19)
LP Mettmann (2012-09-16)( Bem.: 5.Aenderung)

Digitalisiermaßstab:
Maßstab 1:5.000

Allgemeine Bemerkungen:
Digitale NSG-Abgrenzung vom Kreis Mettmann uebernommen. (Dig. August 2013).


LAGE


Regierungsbezirk: Düsseldorf
Kreis: Mettmann Gemeinde(n): Ratingen


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