|
LINFOS-Kennung: LIP-100 Schutzziel: Die Festsetzung als Naturschutzgebiet erfolgt gem. § 23 BNatSchG insbesondere - zur Sicherung, Erhaltung und Entwicklung groß-flächig zusammenhängender, naturnaher Wei-dewälder in lichter und sehr lichter Ausprägung und standörtlich typischer Variationsbreite mit Alt- und Totholzanteil einschließlich unbestock-ter Waldlichtungen, linearer offener Zaun- und Wegschneisen als Vernetzungselemente für Ar-ten des mageren Offenlandes, Gebüschstruktu-ren sowie Waldinnen- und Waldaußenränder. Insbesondere ist folgender Lebensraumtyp wie-derherzustellen, zu entwickeln und zu schützen: - Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen mit Quercus robur (9190) - zur Sicherung, Erhaltung und Entwicklung na-turnaher, altersgestaffelter Buchen- und Bu-chenmischwälder im Übergangsbereich von Senne und Teutoburger Wald in ihrer standörtli-chen typischen Variationsbreite und mit Alt- und Totholzanteil einschließlich ihrer Vorwälder, Ge-büsch- und Staudenfluren sowie ihrer Waldrän-der. Insbesondere ist folgender Lebensraumtyp wie-derherzustellen, zu entwickeln und zu schützen: - Hainsimsen-Buchenwald (9110) - zur Sicherung, Erhaltung und Entwicklung von Sandmagerrasen und Sandheiden, sowie derer Komplexe mit Gehölzen und lichten Baumbe-ständen Insbesondere sind folgende Lebensraumtypen zu entwickeln und zu schützen: - Trockene europäische Heiden (4030) - Borstgrasrasen (6230) - zur Sicherung, Erhaltung und Entwicklung einer ehemaligen, großflächigen Sandabgrabung in der Oerlinghauser Senne („Sandgrube Haßler“) als Lebensraumkomplex aus Sandheiden, bo-densauren und kalkbeeinflussten Magerrasen, Offensandbereichen, Gehölzstrukturen und pe-rennierenden Gewässern sowie periodischen und ephemeren Kleinstgewässern - zur Sicherung, Erhaltung und Entwicklung einer ehemaligen Sandabgrabung in der Oer- linghauser Senne („Sandgrube Hanning“) als parkartiger Lebensraumkomplex aus bodensau-ren Magerrasen, kleinflächigen Sandheiden und Gehölzstrukturen - zum besonderen Schutz und zur Entwicklung von Lebensräumen für die folgenden, im Gebiet vorkommenden Arten von gemeinschaftlichem Interesse nach FFH-RL oder Vogelschutz-RL: - Ziegenmelker, Wendehals, Heidelerche, Schwarzkehlchen, Neuntöter, Gartenrotschwanz, Trauerschnäpper, Baumfalke, Wespenbussard -Schwarzspecht, Kleinspecht - Zauneidechse, Schlingnatter - Kammmolch, Kreuzkröte, Knoblauchkröte (Wiederansiedlung) - zum besonderen Schutz und zur Entwicklung von Lebensräumen für Pflanzenarten der Roten Liste NRW, insbesondere: - Heide-Segge - Rundblättriges Wintergrün - aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen und erdgeschichtlichen Grün-den, die im Zusammenhang mit der Entwicklung dieses Landschaftsraumes stehen sowie wegen der biogeographischen Bedeutung. - wegen der Seltenheit, der besonderen Eigenart und der hervorragenden Schönheit. Links auf externe Dokumentehttps://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp1_sennelandschaft.pdfVerwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:NSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 1956, Inkraft: 2024, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Sennelandschaft-LIP (2024-10-25)( Bem.: 1.-7.Aenderung) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: digit. Abgrenzung vom Kreis übernommen ( Juli.2026). LAGERegierungsbezirk: Detmold Kreis: Lippe Gemeinde(n): Oerlinghausen, Augustdorf öffentlicher Report generiert:20260923 domainobjectid: 5329649 Edate: 20260922 |