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Die Festsetzungen als Naturschutzgebiet erfolgt gem. § 20 LG insbesondere:
- zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung eines regional bedeutsamen Abgrabungskomplexes einschließlich eines naturnahen Baches, seiner Aue und angrenzenden Gehölzstrukturen im Land-schaftsraum Werrehügelland als Lebensraum für seltene, gefährdete sowie landschaftsraumtypische wildlebende Pflanzen- und Tierarten;
hierbei handelt es sich um folgende Lebensräume bzw. Biotoptypen: - Abgrabungsgewässer einschließlich Röhrichtsaum sowie Fließgewässer einschließlich Ufergehölzen und Kies-bänken,
- Binnendünen mit Kiefernmischwald und einheimischen Laubhölzern,
- Gehölzstrukturen wie Hecken, Feldgehölze, Einzelbäume, Baumreihen und Kopfbäume,
- Grünland- und Ackerbrachen;
- zum Schutz und Erhalt eines überwiegend naturnahen Bachlaufs einschließlich seiner Aue und von Abgrabungsgewässern als Refugiallebensraum für Amphibien und Wasservögel und als wesentlicher Bestandteil des Biotopverbundsystems im Lipper Bergland, - zum Schutz der hier vorkommenden gefährdeten Tier- und Pflanzenarten.
Unter anderem kommt in diesem Gebiet folgende Rote-Liste-Pflanzenart vor:
- Berg-Sandknöpfchen (Jasione montana, RL 3).
Das Gebiet stellt sich auch als wertvoller Bereich für Wasservögel und Amphibien dar.
Unter anderem kommt in diesem Gebiet folgende Rote-Liste-Vogelart vor:
- Uferschwalbe (Riparia riparia, RL 3),
- zur Weiterentwicklung einer naturnahen Bachaue mit Auwäldern, Ufergehölzen, größeren Stillgewässern als Verbundlebensraum für Amphibien und Wasser-vögel,
- aus wissenschaftlichen, landeskundlichen, natur- und erdgeschichtlichen Gründen,
- wegen der Seltenheit verschiedener ökologisch bedeutsamer Flächen, der besonderen Eigenart und der hervorragenden Schönheit dieses strukturreichen Biotopkomplexes.
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