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LINFOS-Kennung: LIP-077 Schutzziel: Die Festsetzung als Naturschutzgebiet erfolgt gemäß § 20 LG insbesondere - zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederher stellung eines regional bedeutsamen Wald- Grünlandkomplexes im Landschaftsraum "Bösingfelder Becken" als Lebensraum für seltene, gefährdete sowie landschaftsraumtypische wildlebende Tier- und Pflanzen- arten. Hierbei handelt es sich vor allem um folgende Lebensräume bzw. Biotoptypen: - Niederwald unterschiedlicher Ausprägung, - magere Grünlandbereiche, wie Kalkhalbtrockenrasen und Magerwiesen, - Steilabbrüche, Klippen und Felsen. - zur Sicherung und Entwicklung eines Refugial- und Trittsteinbiotops für Lebensgemeinschaf- ten trocken-warmer Wälder und Magergrünland bzw. eines Kernbereiches im Landschaftsraum für Niederwald diverser Ausbildungen, - zum Schutz der hier vorkommenden gefährdeten Tier- und Pflanzenarten. U. a. kommen folgende gefährdete Rote-Liste-Pflanzenarten im Gebiet vor: - gewöhnliche Akelei (Aquilegia vulgaris, RL 3) - gewöhnlicher Wundklee (Anthyllis vulneraria, RL 3) - Färberginster (Genista tinctoria, RL 3). Weiterhin stellt sich das Gebiet als wertvoller Bereich für Reptilien dar. Insbesondere ist hier die Rote-Liste-Tierart Zauneidechse (Lacerta agilis, RL 3) zu nennen. - aus wissenschaftlichen, landeskundlichen, natur- und erdgeschichtlichen Gründen, - wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und der hervorragenden Schönheit eines Wald- Grünlandkomplexes als Relikt einer ehemaligen kleinbäuerlichen Kulturlandschaft. Links auf externe Dokumentehttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Extertal_Text.pdfVerwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:NSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2007, Inkraft: 2007, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Extertal (2007-06-25) Digitalisiermaßstab: keine Angabe Allgemeine Bemerkungen: Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernimmen. LAGERegierungsbezirk: Detmold Kreis: Lippe Gemeinde(n): Extertal öffentlicher Report generiert:20250117 domainobjectid: 2922345 Edate: 20140304 |