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LINFOS-Kennung: LEV-015 Schutzziel: Die Festsetzung als Naturschutzgebiet erfolgt gemäß § 20 a, b, c LG NW insbesondere - zur Erhaltung landesweit in ihrem Rückgang begriffenen, für den Naturraum charakteristi- schen Biotoptypen: - naturnahe, alte Hainsimsen- und Perlgras-Buchenwälder, - Erlensumpfwald, - z.T. alte Obstwiesen, - Feuchtwiesen, Sumpfwiesen, Hochstaudenfluren, Großseggenrieder und Sumpfdotterblumenwiesen, - naturnaher See, naturnahe Tümpel und Teiche - naturnaher Bachabschnitt mit Ufergehölzsaum, - blütenreiche Extensivweiden, - zur Erhaltung und zum Schutz von Lebens- und Nahrungsraum zahlreicher, teilweise in ihrem Bestand bedrohter, wildlebender Pflanzen und Tiere (insbesondere Vögel) und deren Lebensgemeinschaften, - zum Schutz von randlichen Gehölz- und Brachflächen als Pufferzonen, - zur Erhaltung eines aussergewöhnlich struktur- und artenreichen Bachtalabschnittes, - zur Erhaltung des zentralen Bereiches eines ansonsten teilweise als Naturschutzgebiet gesicherten Bachtalsystems, - zur Erhaltung eines in weiten Teilen noch naturnahen, unverbauten Bachtales als wichtiges Biotopver- bundelement in einem stark besiedelten Raum, das eine Verbindung zwischen den Naturräumen "Bergisches Land" und "Rheinebene" bildet, - zur weiteren Entwicklung eines ehemaligen Fabrikstandortes am Zusammenfluss der beiden Bäche mit naturnahem See und einer Ruderalfläche zu einem ökologisch hochwertigen Auenbereich. Links auf externe Dokumentehttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Stadt Leverkusen_1.Aenderung_Text.pdfVerwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:NSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2006, Inkraft: 2006, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Stadt Leverkusen (2006-03-13)( Bem.: LP 1. Aenderung) Digitalisiermaßstab: keine Angabe Allgemeine Bemerkungen: Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. (Dig. Februar 2011). LAGERegierungsbezirk: Köln Kreisfreie Stadt: Leverkusen öffentlicher Report generiert:20250117 domainobjectid: 4356547 Edate: 20180307 |