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LINFOS-Kennung: KLE-052 Schutzziel: Die Festsetzung als Naturschutzgebiet erfolgt gemäß § 20 a), b) und c) LG a) zur Erhaltung und Wiederherstellung einer charakteristischen, überwiegend von Grünland geprägten Fließgewässerniederung und Flussaue mit Altwassern, eutrophen Seen, Gehölzstrukturen, Gräben und auentypischen Biotopen und Lebensgemeinschaften sowie eines gut ausgeprägten Feuchtwiesenkomplexes, insbesondere - zur Sicherung und Wiederherstellung des landschaftstypischen Wasser- bzw. Nährstoffhaushaltes unter Berücksichtigung des Wassereinzugsgebietes der Issumer Fleuth - zur Erhaltung und Wiederherstellung auentypischer Biotope wie Röhrichte, Seggenriede oder Feucht- und Nassgrünland - zur Erhaltung und Entwicklung der wertvollen, seltenen und gefährdeten Einzelbiotope (bachbegleitende Erlen-Eschenwälder, Weiden-Auenwald und natürliche eutrophe Seen und Altarme) - zur Erhaltung und Wiederherstellung von Lebensräumen seltener und gefährdeter Tierarten von gemeinschaftlichem Interesse, insbesondere für Vogelarten wie Pirol, Eisvogel, Nachtigal, Wasserralle, Teichrohrsänger, Knäkente, Löffelente, Bekassine oder Rohrweihe, für zahlreiche Fledermaus- und Libellenarten sowie Amphibien. - zur Erhaltung und Entwicklung der naturnahen Stillgewässer mit standorttypischen Arten durch Förderung der Entwicklung einer natürlichen Verlandungsreihe - zur Erhaltung der charakteristisch mit einer Vielzahl von Rote Liste Arten ausgeprägten Vegetationseineinheiten, wie die Honiggras-Feuchtwiese mit Vorkommen von Kuckuckslichtnelke, Schlanksegge, Flutendem Schwaden, Gliederbinse, Spitzblütiger Binse, Kleinseggenriede mit Vorkommen von Igelsegge, Hirsensegge, Blasensegge, Aufsteigender Gelbsegge, Braunsegge, Hasenfuß-Segge und Flammendem Hahnenfuß sowie Großseggenriede, Röhrichte und Flutrasen mit Vorkommen von Wasserschwaden, Flutendem Schwaden und Rohrglanzgras - zur Erhaltung der für das regionaltypische Landschaftsbild bedeutsamen Rinnen und Terrassenränder mit gut ausgebildeten, strauch- und baumbestandenen Geländekanten sowie Donken - zur Erhaltung und Verbesserung der Wasserqualität der Issumer Fleuth durch Reduzierung der beeinträchtigenden direkten und diffusen Einleitungen - zur Erhaltung und Entwicklung des landesweit bedeutenden Niedermoor- Verlandungskomplexes - wegen der Bedeutung der Gewässerniederung für den regionalen und landesweiten Biotopverbund. b) aus erdgeschichtlichen, naturgeschichtlichen und landeskundlichen Gründen und aufgrund des gut erhaltenen und ausgeprägten Abschnittes einer Kendel- und Donkenlandschaft. c) wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und herausragenden Schönheit der naturnah erhaltenen Fließgewässerniederung und Aue als prägender Bestandteil der Landschaft des Unteren Niederrheins. Links auf externe Dokumentehttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Kevelaer_Text.pdfhttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Kevelaer_Karte A.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Kevelaer_Karte B.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Kevelaer_Karte C.pdf Verwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:NSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2009, Inkraft: 2009, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Kevelaer (2009-10-01) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. LAGERegierungsbezirk: Düsseldorf Kreis: Kleve Gemeinde(n): Kevelaer öffentlicher Report generiert:20250117 domainobjectid: 4233767 Edate: 20171019 |