Naturschutzgebiete (NSG)


LINFOS-Kennung: KLE-050
Gebietsname: NSG An der Horst

Digitalisierte Fläche: 31.8900 ha     offizielle Fläche: 32.0000 ha    Digitalisierungsmaßstab: Maßstab 1:5.000

Schutzziel:
Schutzzweck:
Die Festsetzung als Naturschutzgebiet erfolgt gemäß § 20 a) b) und c) LG
a) zur Erhaltung und Wiederherstellung eines wertvollen Biotopkomplexes aus naturnahem
Erlenbruchwald, Eichenmischwald und Auenwaldresten mit den charakteristischen Biotoptypen
und Lebensgemeinschaften, sowie Schilfröhrrichtbeständen, Großseggenrieden,
Fließ- und Stillgewässern und angrenzendem Feuchtgrünland insbesondere
- zur Erhaltung und Entwicklung wertvoller Biotope und Biotoptypen, insbesondere von
Erlenbruch- und Eichenwäldern, Sümpfen und Rieden sowie Nass- und Feuchtweiden
oder natürlich gestuften Stillgewässern mit Röhrichten und Fließgewässerabschnitten
- zur Erhaltung und Wiederherstellung von Lebensräumen seltener und gefährdeter
Tierarten von gemeinschaftlichem Interesse, insbesondere für Vogelarten, wie Hohltaube,
Teichhuhn, Nachtigall, Zilpzalp, Fitis und Dorngrasmücke, für zahlreiche Fledermausarten,
Libellenarten, wie die Gebänderte Prachtlibelle, sowie Amphibien.
- wegen der Vorkommen seltener und gefährdeter Pflanzenarten, wie Steife-Segge,
Ufer-Segge, Stern-Segge, Schlank-Segge, Sumpf-Segge, Gemeiner Gilbweiderich,
Pfennigkraut, Gemeiner Froschlöffel, Echtes Springkraut, Sumpf-Schachtelhalm,
Kriechender Arznei-Baldrian, Ufer-Wolfstrapp, Sumpf-Reitgras, Sauerampfer, Krauser-
Ampfer, Sumpf-Helmkraut, Sumpf-Dotterblume, Gift-Hahnenfuß, Wasserpfeffer-
Knöterich, Floh-Knöterich, Wasser-Sumpfkresse, Kleinblütige Sumpfkresse, Bittersüßer
Nachtschatten, Gelbe Schwertlilie, Wasser-Schwaden, Kleine Wasserlinse.
- zur Erhaltung und Herstellung von naturnahen Strukturen, wie gegliederte und gut
ausgeprägte Waldmäntel und Totholzbestände
- zur Wiederherstellung der ursprünglichen landschaftstypischen Wasserverhältnisse
und eines ausgeglichenen Nährstoffhaushaltes
- wegen der Bedeutung der naturnah und strukturreich ausgeprägten Waldflächen für
den regionalen und landesweiten Biotopverbund.
b) aus landeskundlichen, naturgeschichtlichen und erdgeschichtlichen Gründen, insbesondere
wegen der Bedeutung der grundwasserbeeinflussten Bruch- und Sumpfbereiche
sowie Altwasser.
c) wegen der charakteristischen Eigenart und Schönheit des gesamten Biotopkomplexes
als besonders naturnah ausgebildeter und prägender Bestandteil der Landschaft des Unteren
Niederrheins.

Links auf externe Dokumente

http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Kevelaer_Text.pdf
http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Kevelaer_Karte A.pdf
http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Kevelaer_Karte B.pdf
http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Kevelaer_Karte C.pdf

Verwaltungstechnische Angaben

Schutzstatus:
NSG, bestehend

Verfahrensstand:
LP rechtskraeftig

Gültigkeit:
Inkraft seit: 2009, Inkraft: 2009, außerkraft: 9999

Amtsblatt / LP:
LP Kevelaer (2009-10-01)

Digitalisiermaßstab:
Maßstab 1:5.000

Allgemeine Bemerkungen:
dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen


LAGE


Regierungsbezirk: Düsseldorf
Kreis: Kleve Gemeinde(n): Kevelaer


öffentlicher Report generiert:20250117      domainobjectid: 4233765     Edate: 20171019