|
LINFOS-Kennung: KLE-049 Schutzziel: Die Festsetzung als Naturschutzgebiet erfolgt gemäß § 20 a) b) und c) LG a) zur Erhaltung und Wiederherstellung eines wertvollen Biotopkomplexes aus naturnahem Eichen- und Erlenbruchwald mit den charakteristischen Biotoptypen und Lebensgemeinschaften, sowie Schilfröhrrichtbeständen, Großseggenrieden, Stillgewässern und angrenzenden Feuchtgrünlandbereichen insbesondere - zur Erhaltung und Entwicklung wertvoller Biotope und Biotoptypen, insbesondere von Erlenbruch- und Eichenwäldern, Sümpfen und Rieden sowie Nass- und Feuchtweiden oder natürlich gestuften Stillgewässern mit Röhrichten - zur Erhaltung und Wiederherstellung von Lebensräumen seltener und gefährdeter Tierarten von gemeinschaftlichem Interesse, insbesondere für Vogelarten, wie Turteltaube, Teichhuhn, Nachtigall, Zilpzalp, Fitis und Dorngrasmücke, für zahlreiche Fledermausarten, Libellenarten, wie Gebänderte Prachtlibelle, Große Pechlibelle, Hufeisen- Azurjungfer, Frühe Adonisjungfer und Gemeine Smaragdlibelle, sowie Amphibien. - wegen der Vorkommen seltener und gefährdeter Pflanzenarten, wie Steife-Segge, Ufer-Segge, Schlank-Segge, Rispen-Segge, Sumpf-Segge, Scheinzypergras-Segge, Gemeiner Gilbweiderich, Krauses Laichkraut, Gemeine Waldsimse, Wald-Sternmiere, Kleiner Dornfarn, Wald-Geissblatt, Salbei-Gamander, Gewöhnliches Leinkraut, Schmalblättriges Weidenröschen, Draht-Schmiele, Sumpf-Vergissmeinnicht, Sumpf- Reitgras, Fluss-Ampfer, Gemeiner Froschlöffel, Sumpf-Ziest, Zungen-Hahnenfuß, Bittersüßer Nachtschatten, Breitblättriger Rohrkolben, Schmalblättriger Rohrkolben, Gelbe Schwertlilie, Wasser-Schwaden, Wasserminze, Kleine Wasserlinse, Gelbe Teichrose oder Weiße Seerose. - zur Erhaltung und Herstellung von naturnahen Strukturen, wie gegliederte und gut ausgeprägte Waldmäntel und Totholzbestände - zur Wiederherstellung der ursprünglichen landschaftstypischen Wasserverhältnisse und eines ausgeglichenen Nährstoffhaushaltes - wegen der Bedeutung der naturnah und strukturreich ausgeprägten Waldflächen für den regionalen und landesweiten Biotopverbund. b) aus landeskundlichen, naturgeschichtlichen und erdgeschichtlichen Gründen, insbesondere wegen der Bedeutung der grundwasserbeeinflussten Bruchbereiche. c) wegen der charakteristischen Eigenart und Schönheit des Waldbestandes und gesamten Landschaftsbestandteiles. Links auf externe Dokumentehttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Kevelaer_Text.pdfhttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Kevelaer_Karte A.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Kevelaer_Karte B.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Kevelaer_Karte C.pdf Verwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:NSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2009, Inkraft: 2009, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Kevelaer (2009-10-01) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen LAGERegierungsbezirk: Düsseldorf Kreis: Kleve Gemeinde(n): Kevelaer öffentlicher Report generiert:20250117 domainobjectid: 4233764 Edate: 20171019 |