Naturschutzgebiete (NSG)


LINFOS-Kennung: KLE-030
Gebietsname: NSG Altrhein Reeser-Eyland

Digitalisierte Fläche: 43.0766 ha     offizielle Fläche: 43.0000 ha    Digitalisierungsmaßstab: Maßstab 1:5.000

Schutzziel:
Schutzzweck
Die Festsetzung als Naturschutzgebiet erfolgt gemäß § 20 a), b) und c) LG, insbesondere:
- zur Erhaltung und Entwicklung des für den Unteren Niederrhein repräsentativen und
gut erhaltenen Altrheins mit typischer Zonierung von unterschiedlichen Sukzessionsstadien
(Röhrichte und Schlammfluren) sowie einem wichtigen Vorkommen des
Bitterlings,
- zur Erhaltung der Böden mit extremen Wasser- und Nährstoffangeboten als natürlicher
Lebensraum und der Böden mit hoher natürlicher Ertragsfähigkeit als Produktionsgrundlage
für die Landwirtschaft (Moorgleye, Anmoorgleye, Nassgleye, z.T. Gleye
mit natürlichem Wasserhaushalt oder nur geringfügig abgesenkten Wasserständen,
regional Auenböden mit rezenter Überflutung, Para-braunerden und Braunauenböden),
- zur Bewahrung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der natürlichen
Lebensräume und wild lebenden Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse
gem. Art. 4 Abs.4 i. V. m. Art. 2 Abs. 2 der Richtlinie 92/43/EWG des Rates zur Erhaltung
der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen
(FFH-Richtlinie) vom 21. 05. 1992 (Abl. EG Nr. L 305 S. 42).
Es handelt es sich um folgende natürlichen Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse
gem. Anhang I der FFH-Richtlinie:
Natürliche eutrophe Seen und Altarme
(NATURA-2000-Code: 3150)
Erlen-Eschen und Weichholz-Auenwälder
(NATURA-2000-Code: 91E0 - prioritärer Lebensraum)
Flüsse mit Schlammbänken und einjähriger Vegetation
(NATURA-2000-Code: 3270)
sowie Arten von gemeinschaftlichem Interesse gem. Anhang II nach der Richtlinie
92/43/EWG: mit Angabe der NATURA 2000 Kennziffer
Groppe (Cottus gobio), 1163
Bitterling (Rhodeus sericeus amarus), 1134
Das Naturschutzgebiet ist außerdem Teil des nach der Richtlinie 79/409/EWG von der
Landesregierung NRW erklärten, mit Erlass des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW vom 17. Dezember 2004 -III-9-
616.07.00.04- (MBl. NRW. 2005 S. 66) bekannt gemachten und durch § 48c Abs. 5 LG
unter Schutz gestellten europäischen "Vogelschutzgebietes DE-4203-401 Unterer
Niederrhein.
Die Festsetzung erfolgt zur Erhaltung und Entwicklung der Brut-, Nahrungs- und Überwinterungsbiotope
seltener Wat- und Wiesenvögel und der Rast- und Äsungsplätze überwinternder
Wildgänse.
Die Festsetzung erfolgt des weiteren zur Bewahrung und Wiederherstellung eines günstigen
Erhaltungszustandes der natürlichen Lebensräume von Arten von gemeinschaftlichem
Interesse nach der Richtlinie 79/409/EWG des Rates der Europäischen Gemeinschaften
zur Erhaltung der wildlebenden Vogelarten vom 02. April 1979 (Abl. EG Nr. L 103 vom
25.04.1979 S. 1) (Vogelschutz-RL) des "Vogelschutzgebietes ,DE-4203-401 Unterer Niederrhein""
(mit Angabe der NATURA 2000 - Kennziffer):
a) Arten des Anhangs I
- Rohrweihe (Circus aeruginosus), A081
- Wachtelkönig (Crex crex), A122
- Blaukehlchen (Luscinia svecica), A272
- Zwergsäger (Mergus albellus), A068, überwinternd
- Kampfläufer (Philomachus pugnax), A151
- Goldregenpfeifer (Pluvialis apricaria), A140
- Bruchwasserläufer (Tringa glareola), A166
- Eisvogel (Alcedo atthis), A229
- Weißwangengans (Branta leucopsis), A045
- Trauerseeschwalbe (Chlidonias niger), A197
- Flussseeschwalbe (Sterna hirundo), A193
- Kornweihe (Circus cyaneus), A082
- Weißstorch (Ciconia ciconia), A031
- Singschwan (Cygnus cygnus), A038, überwinternd
- Zwergschwan (Cygnus columbianus bewickii), A037, überwinternd
b) regelmäßig vorkommende Zugvögel, die nicht in Anhang I aufgeführt sind;
- Teichrohrsänger (Acrocephalus scirpaceus), A297, brütend
- Löffelente (Anas clypeata), A056, auf dem Durchzug
- Krickente (Anas crecca), A052
- Pfeifente (Anas penelope), A050
- Knäkente (Anas querquedula), A055, auf dem Durchzug
- Schnatterente (Anas strepera), A051, auf dem Durchzug
- Bläßgans (Anser albifrons), A041
- Saatgans (Anser fabalis), A039
- Wiesenpieper (Anthus pratensis), A257
- Flußregenpfeifer (Charadrius dubius), A136
- Bekassine (Gallinago gallinago), A153
- Uferschnepfe (Limosa limosa), A156
- Nachtigall (Luscinia megarhynchos),A 271
- Gänsesänger (Mergus merganser), A070, überwinternd
- Großer Brachvogel (Numenius arquata), A160
- Pirol (Oriolus oriolus), A337
- Schwarzkehlchen (Saxicola torquata), A276
- Rotschenkel (Tringa totanus), A162
- Kiebitz (Vanellus vanellus), A142
- Waldwasserläufer (Tringa ochropus), A165
- Braunkehlchen (Saxicola rubetra), A275
- Grünschenkel (Tringa nebularia), A164
- Spießente (Anas acuta), A054
- Tafelente (Aythya ferina), A059
- Wasserralle (Rallus aquaticus), A118
- Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis), A004
Die jeweils aktuelle Darstellung der schützenswerten "NATURA 2000" Lebensräume und Arten
sowie ihrer Beurteilung ergibt sich aus den Standarddatenbögen, die im Internet unter
www.natura2000.munlv.nrw.de eingesehen werden können.
Schutzziele:
Schutzziele und Maßnahmen auf der Grundlage des Schutzzweckes sind:
a) Erhaltung und Entwicklung der naturnahen eutrophen Stillgewässer mit Arten der Charetea,
Lemnetea und Potamogetonetea und der typischen Fauna durch:
- Förderung der Entwicklung einer natürlichen Verlandungsreihe,
- Schaffung ausreichend großer Pufferzonen zur Vermeidung bzw. Minimierung von
Nährstoffeinträgen,
- Nutzungsverbot bzw. Beschränkung der (Freizeit-)Nutzung des Gewässers auf ein
naturverträgliches Maß.
b) Erhaltung bzw. Wiederherstellung des landschaftstypischen Gewässerchemismus und
Nährstoffhaushalts.
c) Erhaltung und Entwicklung der Weichholzauenwälder mit ihrer typischen Fauna und Flora
in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen/Altersphasen und in ihrer standörtlichen
typischen Variationsbreite, inklusive ihrer Vorwälder, Gebüsch- und Staudenfluren
durch:
- naturnahe Waldbewirtschaftung unter Ausrichtung auf die natürliche Waldgesellschaft
einschließlich ihrer Nebenbaumarten sowie auf alters- und strukturdiverse
Bestände und Förderung der Naturverjüngung aus Arten der natürlichen Waldgesellschaft,
- Vermehrung der Weichholzauenwälder auf geeigneten Standorten durch natürliche
Sukzession,
- Erhaltung und Förderung eines dauerhaften und ausreichenden Anteils von Alt- und
Totholz, insbesondere von Höhlen- und Altbäumen
- Nutzungsaufgabe wegen der Seltenheit zumindest auf Teilflächen,
- Erhaltung/Entwicklung der lebensraumtypischen Grundwasser -und/oder Überflutungsverhältnisse,
- Schaffung ausreichend großer Pufferzonen zur Vermeidung bzw. Minimierung von
Nährstoffeinträgen.
d) Erhaltung und Entwicklung der naturnahen Strukturen der schlammigen Flussufer mit
Vegetation der Verbände Chenopodion rubri (p.p.) und Bidention (p.p.) und ihrer typischen
Fauna durch:
- Erhaltung und Entwicklung einer möglichst unbeeinträchtigten Fließgewässerdynamik,
- möglichst weitgehende Reduzierung der die Wasserqualität beeinträchtigenden direkten
und diffusen Einleitungen (insbesondere von Schadstoffen), Schaffung von
Pufferzonen,
- Vermeidung von Trittschäden, ggf. Regelung von (Freizeit-)Nutzungen,
- Erhaltung und Entwicklung der typischen Strukturen und Vegetation in der Aue.
e) Erhaltung und Förderung der Bitterling-Population durch:
- Erhaltung und Entwicklung von mäßig eutrophen Stillgewässern, Altarmen oder
schwach strömenden Fließgewässern mit organischer Auflage auf sandigem Untergrund,
Wasserpflanzenbeständen und mit zur Eiablage notwendigen Großmuschelvorkommen,
- Vermeidung von Verschlammungen,
- Wiederherstellung der Aue mit Altarmen und Altwässern im Unterlauf der Flüsse,
- Vermeidung von Faunenverfälschungen (kein Einbringen nicht einheimischer Bitterlinge).
f) Erhaltung der Altstromrinne als Geotop, das Erkenntnisse über die jüngste erdgeschichtliche
Entwicklung der Niederrhein-Landschaft vermittelt.

Links auf externe Dokumente

http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Rees_Text.pdf
http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Rees_Karte A.pdf
http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Rees_Karte B.pdf
http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Rees_Karte C.pdf

Verwaltungstechnische Angaben

Schutzstatus:
NSG, bestehend

Verfahrensstand:
LP rechtskraeftig

Gültigkeit:
Inkraft seit: 1986, Inkraft: 2010, außerkraft: 9999

Amtsblatt / LP:
LP Rees (2010-07-13)
LP Rees alt (1986-10-13)
LP Rees alt (1992-08-19)

Digitalisiermaßstab:
Maßstab 1:5.000

Allgemeine Bemerkungen:
im Juli 2010 an Geometrie der ULB angepasst


LAGE


Regierungsbezirk: Düsseldorf
Kreis: Kleve Gemeinde(n): Rees


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