Naturschutzgebiete (NSG)


LINFOS-Kennung: KLE-021
Gebietsname: NSG Hangmoor Damerbruch

Digitalisierte Fläche: 74.4871 ha     offizielle Fläche: 75.0000 ha    Digitalisierungsmaßstab: Maßstab 1:5.000

Schutzziel:
SCHUTZGEGENSTAND
In der Karte B - Besonders geschützte Teile von Natur und Landschaft - wird die aus erdgeschichtlichen
Gründen wertvolle und geländemorphologisch prägende Terrassenkante
einschließlich des durch austretendes, nährstoffarmes Hangsickerwasser geprägten Niedermoorverlandungskomplexes,
der Hangmoorflächen, der zum Teil naturnahen Bruchwälder
und einer Feuchtwiesenbrache als Naturschutzgebiet festgesetzt.
Das zu schützende Biotop ist im Biotopkatasterblatt unter der Objektnummern BK-4503-001
und BK-4503-901 und das Geotop unter GK-4503-003 näher beschrieben. Im Gebiet kommen
folgende Paragraf 20c-Biotoptypen vor: Bruchwälder (AC4, AD4), - Quellen (FK2).
Ein Teilabschnitt von ca. 8,9 h des Naturschutzgebietes ist Teilbereich des nach der Richtlinie
92/43/EWG des Rates zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden
Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie) vom 21. 05. 1992 (Abl. EG Nr. L 305 S. 42)
gemeldeten Gebietes " DE-4503-301 Hangmoor Damerbruch"

SCHUTZZWECK
Die Festsetzung erfolgt insbesondere
- aus erdgeschichtlichen Gründen, insbesondere zur Erhaltung der Hangmoorflächen und den besonders
schutzwürdigen Moorböden entlang einer wertvollen und geländemorphologisch prägenden Terrassenkante

- zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung regional bedeutsamer Lebensräume- und Lebensstätten
seltener und gefährdeter sowie landschaftsraumtypischer Tier- und Pflanzenarten innerhalb eines durch
austretendes, nährstoffarmes Hangsickerwasser geprägten Niedermoorverlandungskomplexes mit
- feuchten Eichen-Birken-Wäldern
- Birken -Moorwäldern
- Weiden- und Gagelgebüschen
- Schilf- und Schneidröhrichten sowie
- Feuchtwiesen und Tümpeln,

- zur Bewahrung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der natürlichen Lebensräume
und wild lebenden Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse gem. Art. 4 Abs. 4 i. V. m. Art. 2 Abs. 2
der Richtlinie 92/43/EWG des Rates zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden
Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie) vom 21.05.1992 (Abl. EG. Nr. L 305 S. 42). Hierbei handelt es sich um die
folgenden natürlichen Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse, zugleich prioritäre natürliche Lebens-
raumtypen gem. Anhang 1 der FFHRichtlinie:

- Schneidenriede und Kalkflachmoore (7210),
- Moorwälder (91 DO).

Links auf externe Dokumente

http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Straelen-Wachtendonk_Text.pdf
http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Straelen-Wachtendonk_Karte A.pdf
http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Straelen-Wachtendonk_Karte B.pdf
http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Straelen-Wachtendonk_Karte C.pdf

Verwaltungstechnische Angaben

Schutzstatus:
NSG, bestehend

Verfahrensstand:
LP rechtskraeftig

Gültigkeit:
Inkraft seit: 1988, Inkraft: 2013, außerkraft: 9999

Amtsblatt / LP:
Amtsblatt alt (1988-01-28)
Amtsblatt alt (1997-10-29)
Amtsblatt alt (2001-03-29)( Bem.: Ord. Ver. 28.02.2001)
Amtsblatt alt (2002-12-12)
LP Straelen-Wachtendonk (2013-02-23)

Digitalisiermaßstab:
Maßstab 1:5.000

Allgemeine Bemerkungen:
Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. (Dig. Oktober 2013).


LAGE


Regierungsbezirk: Düsseldorf
Kreis: Kleve Gemeinde(n): Straelen


öffentlicher Report generiert:20250117      domainobjectid: 4233736     Edate: 20171019