Naturschutzgebiete (NSG)


LINFOS-Kennung: KLE-019
Gebietsname: NSG Niersaltarme und Muehlenteiche

Digitalisierte Fläche: 5.3939 ha     offizielle Fläche: 5.0000 ha    Digitalisierungsmaßstab: Maßstab 1:5.000

Schutzziel:
Gemaess LG Paragraph 20 a - c,

a) Zur Erhaltung von Lebensgemeinschaften oder Lebensstaetten bestimmter wildlebender
Pflanzen und wildlebender Tierarten,
b) Aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen oder erdgeschichtlichen
Gruenden,
c) Wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schoenheit einer Flaeche
oder eines Landschaftsbestandteils.

Links auf externe Dokumente

http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Goch_Text.pdf
http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Goch_Karte.pdf

Verwaltungstechnische Angaben

Schutzstatus:
NSG, bestehend

Verfahrensstand:
LP rechtskraeftig

Gültigkeit:
Inkraft seit: 1982, Inkraft: 1982, außerkraft: 9999

Amtsblatt / LP:
LP Goch (1982-10-06)

Digitalisiermaßstab:
Maßstab 1:5.000

Allgemeine Bemerkungen:
A 170 besteht aus folgenden Einzelbereichen: 3.1.5 Seitenarm in der Vossheide bei km 114 3.1.6 Seitenarm beim Kaiserhof bei km 119 3.1.7 Muehlenteich und Muehlenarm in Aspermuehle 3.1.8 Seitenarm westlich Asperden bei km 121,15 3.1.9 Seitenarm nordoestlich Gut Graefenthal bei km 121,5 3.1.10 Seitenarm nordwestlich Gut Graefenthal bei km 122,5 3.1.11 Schleusengraben bei Villermuehle. Wesentliche Verbote: - den Grundwasserstand kuenstlich zu veraendern, Entwaesserungs- oder andere den Wasserhaushalt des Gebietes veraendernde Massnahmen vorzunehmen, insbesondere Wasserflaechen oder Wasserlaeufe anzulegen oder zu veraendern. Unberuehrt bleiben: - die rechtmaessige Ausuebung der Jagd und des Jagdschutzes, - die rechtmaessige Ausuebung der Fischerei in der bisherigen Art und im bisherigen Umfang mit Ausnahme der Verbote a) bauliche Anlagen zu errichten und b) Pflanzen zu beschaedigen, - die ordnungsgemaesse und pflegliche Bewirtschaftung land- und forstwirtschaftlicher Flaechen in der bisherigen Art und im bisherigen Umfang in Sinne des Landschaftsgesetzes, sowie die hierzu notwendigen Unterhaltungsarbeiten an Wegen und sonstige Nutzung in der bisherigen Art und im bisherigen Umfang im Juli 2010 an Geometrie der ULB angepasst


LAGE


Regierungsbezirk: Düsseldorf
Kreis: Kleve Gemeinde(n): Goch


öffentlicher Report generiert:20250117      domainobjectid: 4233734     Edate: 20171019