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LINFOS-Kennung: KLE-012 Schutzziel: Das Naturschutzgebiet umfasst den Bereich des nach der Richtlinie 92/43/EWG des Rates zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen FFH-Richtlinie) vom 21. 05. 1992 (Abl. EG Nr. L 305 S. 42) gemeldeten Gebietes "DE - 4103-302 NSG Emmericher Ward", den ufernahen Teilbereich des Teilabschnitts Rhein am NSG "Emmericher Ward" des gemeldeten Gebietes "DE-4405-301 "Rhein-Fisch- schutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef", sowie Teile des nach der Richtlinie 79/409/EWG des Rates der Europäischen Gemeinschaften zur Erhaltung der wildlebenden Vogelarten vom 02.April 1979 (Abl. EG Nr. L 103 vom 25.04.1979 S. 1) erklärten Vogelschutz- gebietes "DE-4203-401 Vogelschutzgebiet ,Unterer Niederrhein" " (2) Die Festsetzung erfolgt insbesondere a) zur Erhaltung nachstehend näher bezeichneter Lebensgemeinschaften und Lebensstätten wildlebender Tiere und wildwachsender Pflanzen, b) zur Erhaltung u. Entwicklung der Weichholzauenwälder mit ihrer typischen Fauna und Flora in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen / Altersphasen und in ihrer standörtlichen typi- schen Variationsbreite, inklusive ihrer Vorwälder, Gebüsch- und Staudenfluren, c) zur Erhaltung u. Entwicklung der feuchten Hochstauden und Waldsäume sowie zur Ent- wicklung von Eichen-Ulmen-Eschen-Auenwälder (Hartholzauenwälder) mit ihrer typischen Fauna und Flora in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen / Altersphasen und in ihrer standörtlich typischen Variationsbreite, inklusive ihrer Vorwälder, Gebüsch- und Stauden- fluren sowie Waldränder, d) Erhaltung und Entwicklung der naturnahen eutrophen Stillgewässer mit Arten der Charetea (Armleuchteralgen-Gesellschaften), Lemnetea (Wasserlinsen-Decken) und Potamogetone- tea (Schwimmblatt u. Laichkrautgesellschaften) und der typischen Fauna, e) zum Erhalt der naturnahen Strukturen der schlammigen / sandigen Flussufer und Kiesbänke, sowie reich strukturierten Buhnenfeldern mit Flachwasserzonen, Sand- und Schlammfluren mit Vegetation der Verbände Chenopodion rubri (Flussmelden-Fluren), Bidention (Zweizahn- fluren), Nanocyperion (Zwergbinsen-Annuellenflur) etc. und ihrer typischen Fauna, f) zum Schutz von Mager- und Trockenrasenstandorten und sonstigem extensivem Grünland wegen ihrer Seltenheit und ihres Artenreichtums sowie aufgrund des Vorkommens von gefährdeten Arten, g) zur Erhaltung der Rast- und Äsungsplätze überwinternder Wildgänse, h) zur Erhaltung der Brut-, Mauser-, Rast- und Nahrungsbiotope seltener und gefährdeter Wasser- und Watvögel, i) zur Erhaltung /Entwicklung geeigneter Lebensräume für die Arten Trauerseeschwalbe, Flusssee- schwalbe, Blaukehlchen, Knäkente, Löffelente, Flussregenpfeifer, Nachtigall und Wachtelkönig, j) zur Erhaltung der für den Rhein typischen Fischfauna sowie deren Laichgründe, k) zur Erhaltung und Förderung der Kammmolchpopulation durch Erhaltung und Entwicklung ihrer aquatischen und terrestrischen Lebensräume insbesondere der sonnenexponierten, tiefen, vegetationsreichen, permanenten oder spät austrocknenden Laichgewässer, der umgebenden Grünlandflächen mit eingestreuten Hecken und Gehölzen als Sommerlebensraum sowie an- grenzender Waldflächen mit Stubben als Winterquartier und Erhaltung und Entwicklung von Wanderstrukturen mit Verbindung zu den Laichgewässern wie Waldsäume und andere band- förmige Biotoptypen ( Raine, Gräben, Hecken ), l) zur Erhaltung und Entwicklung einer möglichst unbeeinträchtigten Fließgewässerdynamik und zur Anbindung des Gebietes an die Wasserstandsdynamik des Rheins, m) zur Erhaltung der besonderen Eigenart und Schönheit der Auenlandschaft mit Altrheinarm und Kleingewässern sowie des ausgeprägten Kleinreliefs, insbesondere aus erdgeschicht- lichen und landeskundlichen Gründen n) zur Erhaltung der im Gebiet gelegenen Bodendenkmale - Banndeich als nördliche Grenze, - Leinpfad entlang des rechten Rheinufers und - Bahndamm der ehemaligen Bahntrasse Kleve -Griethausen - Elten. (3) Die Festsetzung erfolgt des weiteren a) zur Bewahrung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der natürli- chen Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse gem. Art. 4 Abs. 4 i. V. m. Art. 2 Abs. 2 der Richtlinie 92/43/EWG). Hierbei handelt es sich um die folgenden natürlichen Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse gem. Anhang I der FFH - Richtlinie: - Erlen-Eschen-Weichholzauenwälder (NATURA-2000-Code: 91E0, prioritärer Lebensraum) für die FFH- Meldung ausschlaggebender Lebensraumtyp) Anteil: 2 Prozent des Gesamtgebietes Repräsentativität: A Relative Fläche: C Erhaltungszustand: B Gesamtbeurteilung: B - Flüsse mit Schlammbänken und einjähriger Vegetation (NATURA-2000-Code: 3270) für die FFH- Meldung ausschlaggebender Lebensraumtyp Anteil: 1 Prozent des Gesamtgebietes Repräsentativität: C Relative Fläche: C Erhaltungszustand: - Gesamtbeurteilung: C - Natürliche eutrophe Seen und Altarme (NATURA-2000-Code:3150) Anteil: 1 Prozent des Gesamtgebietes Repräsentativität: C Relative Fläche: C Erhaltungszustand: B Gesamtbeurteilung: C - Feuchte Hochstaudenfluren (NATURA-2000-Code: 6430) Anteil: < 1 Prozent des Gesamtgebietes Repräsentativität: C Relative Fläche: C Erhaltungszustand: C Gesamtbeurteilung: C - Glatthafer- und Wiesenknopf-Silgenwiesen (NATURA-2000-Code: 6510) Anteil: < 1Prozent des Gesamtgebietes Repräsentativität: B Relative Fläche: C Erhaltungszustand: B Gesamtbeurteilung: B - Trespen - Schwingel Kalktrockenrasen (NATURA-2000-Code: 6210, prioritärer Lebensraum) Anteil: < 1 Prozent des Gesamtgebietes Repräsentativität: C Relative Fläche: C Erhaltungszustand: - Gesamtbeurteilung: C sowie Arten von gemeinschaftlichem Interesse nach der Richtlinie 92/43/EWG: mit Angabe der NATURA 2000 - Kennziffer, Populationsbeschreibung und Gesamtgebietsbeurteilung - Kammmolch (Triturus cristatus), 1166, nichtziehend, C und nach der Richtlinie 79/409/EWG des Rates der Europäischen Gemeinschaften zur Erhaltung der wildlebenden Vogelarten vom 02. April 1979 (Abl. EG Nr. L 103 vom 25.04.1979 S. 1) (Vogelschutz-RL): mit Angabe der NATURA 2000 - Kennziffer, Populationsbeschreibung und Gesamtgebietsbeurteilung a) Arten des Anhangs I - Rohrdommel (Botaurus stellaris), A 021), ziehend / auf dem Durchzug, B - Rohrweihe (Circhus aeruginosus), A 081, ziehend / brütend, C - Wachtelkönig (Crex crex), A 122, ziehend / brütend, C - Zwergschwan (Cygnus columbianus bewickii), A 037, ziehend / überwinternd, C - Singschwan (Cygnus cygnus), A 038, ziehend / überwinternd, C - Blaukehlchen (Luscinia svecica), A 272, ziehend / brütend, C - Zwergsäger (Mergus albellus), A 068, ziehend / überwinternd, C - Kampfläufer (Philomachus pugnax), A 151), ziehend / auf dem Durchzug, C - Goldregenpfeifer (Pluvialis apricaria), A 140, ziehend / auf dem Durchzug, C - Bruchwasserläufer (Tringa glareola), A 166, ziehend / auf dem Durchzug, C b) Arten nach Artikel 4 Abs. 2, die nicht in Anhang I aufgeführt sind; regelmäßig vorkommende Zugvögel - Teichrohrsänger (Acrocephalus scirpaceus), A 297, ziehend / brütend, C - Löffelente (Anas clypeata), A 056, ziehend / brütend, C - Krickente (Anas crecca), A 052, ziehend / auf dem Durchzug, C - Pfeifente (Anas penelope), A 050, ziehend / überwinternd, C - Knäkente (Anas querquedula), A 055, ziehend / brütend, C - Schnatterente (Anas strepera), A 051, ziehend / brütend, C - Bläßgans (Anser albifrons), A 041, ziehend / überwinternd, B - Saatgans (Anser fabalis), A 039, ziehend / überwinternd, C - Wiesenpieper (Anthus pratensis), A 257, ziehend / brütend, C - Tafelente (Aythya ferina), A 059), ziehend / überwinternd, C - Flußregenpfeifer (Charadrius dubius), A 136, ziehend / brütend, B - Uferschnepfe (Limosa limosa), A 156, ziehend / brütend, B - Nachtigall (Luscinia megarhynchos), A 271), ziehend / brütend, C - Gänsesänger (Mergus merganser), A 070, ziehend / überwinternd. C - Grünschenkel (Tringa nebularia), A 164, ziehend / auf dem Durchzug, C - Rotschenkel (Tringa totanus), 162, ziehend / brütend, B - Kiebitz (Vanellus vanellus), A 142, ziehend / brütend, C. Links auf externe Dokumentehttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/VO_D_2005_Emmericher Ward.pdfhttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/VO_D_2005_Emmericher Ward_Karte.pdf Verwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:NSG, bestehend Verfahrensstand: VO rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 1981, Inkraft: 2005, außerkraft: 2025 Amtsblatt / LP: Amtsblatt (2005-03-07) Amtsblatt alt (1981-08-20) Amtsblatt alt (1985-08-15) Amtsblatt alt (2004-10-25)( Bem.: TOEB VO) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: Das Naturschutzgebiet in der Stadt Emmerich im Kreis Kleve hat eine Fläche von ca. 310 ha und befindet sich nördlich des Rheins. Die Grenze verläuft entlang einer gedachten Linie an den Spitzen der Buhnen vorbei nach Nordwesten. Im Westen wird die Grenze von der Deutsch-Niederländischen Staatsgrenze gebildet. Im Süden vom Stockmannshof knickt die Verlauf der Gebietsgrenze nach Osten hin ab. Von hier verläuft die Nordgrenze des Gebietes dann auf der Deichkrone des Hüthumer Banndeichs bis in den Bereich "Am II. Spanier" südlich der B8. Von hier macht die Grenze einen Bogen in Richtung Nordosten bis zur Fackeldeystraße. Im Osten wird das Gebiet zunächst von der Fackeldeystraße begrenzt. Nördlich der Ziegelei knickt die Gebietsgrenze nach Nordosten und folgt dann an der Begrenzung des Ziegeleigeländes zunächst ein Stück nach Nordwesten und knickt dann nach Süden ab. An der südlichen Begrenzung des Ziegeleigeländes knickt die Be- grenzung nach Osten und verläuft an der südlichen Begrenzung des Ziegeleigeländes bis zur westliche Fahrrinnenbegrenzung des Yachthafens Hüthumer Meer. Von dort folgt der Grenzverlauf der Hafeneinfahrt bis zu den Buhnenspitzen. im Juli 2010 an Geometrie der ULB angepasst LAGERegierungsbezirk: Düsseldorf Kreis: Kleve Gemeinde(n): Emmerich öffentlicher Report generiert:20250117 domainobjectid: 4233727 Edate: 20171019 |