Naturschutzgebiete (NSG)


LINFOS-Kennung: KLE-009
Gebietsname: NSG Heronger Buschberge, Wankumer Heide und Nette entlang der Müllemer Straße

Digitalisierte Fläche: 616.4123 ha     offizielle Fläche: 621.0000 ha    Digitalisierungsmaßstab: Maßstab 1:5.000

Schutzziel:
SCHUTZGEGENSTAND
In der Karte B - Besonders geschützte Teile von Natur und Landschaft - werden die Wald-
Offenland-Komplexe der Heronger Buschberge und der Wankumer Heide, mit den weitgehend
unbelasteten Quellbächen Schürkesbach, Weyersbach und Römerbach als Biotopvernetzungselemente
zwischen dem Naturschutzgebiet "Krickenbecker Seen" (Kreis
Viersen) und der mittleren Niersniederung einschließlich biotopprägender waldfreier Inselund
Umgebungsflächen als Naturschutzgebiet festgesetzt. Das Naturschutzgebiet befindet
sich östlich der B 221 und umfasst die Heronger Buschberge sowie Teilbereiche der
Wankumer Heide südlich des Erholungsschwerpunktes "Blaue Lagune". Im Süden bildet die
Mitte des Flusslaufes der Nette zwischen Poelvensee und Nettemühle (Grenze zum Kreis
Viersen) die Grenze des Geltungsbereichs des Schutzgebietes. Das zu schützende Biotop
ist im Biotopkatasterblatt unter der Objektnummer BK-4603-141 näher beschrieben.
Das Naturschutzgebiet ist Teilbereich des nach der Richtlinie 92/43/EWG des Rates zur
Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen (FFHRichtlinie)
vom 21. 05. 1992 (Abl. EG Nr. L 305 S. 42) gemeldeten Gebietes "DE - 4603-301 Krickenbecker Seen
"Kleiner De Wittsee"sowie Teilbereich des nach der Richtlinie 79/409/EWG des Rates über die
Erhaltung der wild lebenden Vogelarten (Vogelschutz-RL) vom 02. 04. 1979 (ABL. EG Nr. L305 S. 1)
gemeldeten Vogelschutzgebietes "DE-4603-401Schwalm-Nette-Platte mit Grenzwald und Meinweg"

SCHUTZZWECK
Die Unterschutzstellung erfolgt:
- zur Erhaltung und aufwertenden Entwicklung der unterholz- und krautreichen, zum Teil feuchten Wald-
komplexe der Wankumer Heide, der Heronger Buschberge mit den weitgehend unbelasteten
Quellbächen Schürkesbach, Weyersbach und Römerbach als Biotopvernetzungselemente zwischen
dem Naturschutzgebiet "Krickenbecker Seen" (Kreis Viersen) und der mittleren Niersniederung ein-
schließlich biotopprägender waldfreier Insel- und Umgebungsflächen, dazu gehören bodenständige
Birken- und Buchen-Eichenwälder, nährstoffarme Birkenbruchwälder, trockene und feuchte Heideflächen, Gagel-Hangmoore, Nass- und Feuchtwiesen und quellige Bachauen mit feuchten Staudenfluren und
Erlenbruchwäldern. Anzustreben ist, ein Laubwaldgebiet zu entwickeln durch Überführung der Alters-
klassenbestände in naturnahe Laubwälder mit einem Mosaik der verschiedenen Altersstufen und
standörtlichen Variationen, der verschiedenen Wuchsklassen einschließlich der Alt und Totholzphase.

- zur Erhaltung und Weiterentwicklung des Durchbruchstals, geprägt durch die Fließgewässer Nette,
Grenzfluss zwischen den Kreisen Kleve und Viersen und der Renne (Kreis Viersen) als Lebensraum
einer vielfältigen Feuchtgebietslandschaft mit Erlenbruch-, oder Erlen-Eschenwälder in der Aue sowie
Buchen und Eichenwäldern an den Anstiegen der Buschberge,

- als Puffer- und Abschirmungsflächen zu der sich direkt angrenzend etablierenden und auch mit baulichen
Entwicklungen verbundenen intensiven Freizeit- und Tourismusnutzung (Blaue Lagune),

- zum Schutz der dort wild lebenden Pflanzen und Tiere, insbesondere der in ihrem Bestand gefährdeten
oder vom Aussterben bedrohten Arten,

- zum Erhalt der dort vorhandenen wissenschaftlich, naturgeschichtlich, landeskundlich und erdgeschichtlich
wertvollen Landschaftselemente (Nordkanal, etc.),

- wegen der besonderen, landschaftsprägenden Eigenart sowie Seltenheit dieser Landschaftselemente in
der Region,

- zur Erhaltung großflächig vorkommender schutzwürdiger Böden mit extremen Wasser- und Nährstoffangeboten
sowie besonders seltener Böden als Archiv der Natur und Kulturgeschichte.

- zur Erhaltung und Entwicklung der Nass- und Streuwiesen und nassen Staudenfluren,

- zur Erhaltung und Entwicklung der Lebensräume für gefährdete Amphibien und Libellen,

- zur Erhaltung und Entwicklung des Lungenenzianvorkommens und der Orchideenwiese.

Die Festsetzung erfolgt des Weiteren zur Bewahrung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungs-
zustandes der natürlichen Lebensräume und von gemeinschaftlichem Interesse gem. Art. 4 Abs. 4 i. V. m.
Art. 2 Abs. 2 der Richtlinie 92/43/EWG des Rates zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild
lebenden Tiere und Pflanzen (FFHRichtlinie) vom 21.05.1992 (Abl. EG Nr. L 305 S. 42).
Hierbei handelt es sich um die folgenden natürlichen Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse
gem. Anhang 1 der FFH-Richtlinie:

- Feuchtheiden (4010),
- Trockenheiden (4030),
- Pfeifengraswiesen (6410),
- Feuchte Hochstaudenfluren (6430),
- Senken mit Torfmoorsubstraten (Rhynochosporin) (7150),
- bodensaure Buchenwälder (Subtyp des Hainsimsen-Buchenwaldes) (9110),
- alte bodensaure Eichenwälder auf Sand (9190),
- Moorwälder (91 DO) prioritärer Lebensraum,
- Erlen-/Eschenwald und Weichholzauenwald an Fließgewässern (91E0)

sowie Arten von gemeinschaftlichem Interesse gem. Anhang 2 und 4 der FFHRichtlinie:
- Bachneunauge, Steinbeißer, Bitterling, Abendsegler, Wasserfledermaus, Rauhautfledermaus,
Zwergfledermaus, und Fransenfledermaus
Zum besonderen Schutz und zur Entwicklung der Lebensräume für die folgenden im Gebiet
als Teilbereich des Vogelschutzgebietes DE-4603-401 "Schwalm-Nette-Platte mit Grenzwald
und Meinweg" vorkommenden Vogelarten, auf die sich Art. 4 der Richtlinie
79/409/EWG des Rates über die Erhaltung der wild lebenden Vogelarten (Vogelschutz-RL)
vom 02.04.1979 (ABL. EG Nr. L305 S.1) bezieht und im Anhang 1 der Richtlinie aufgeführt
sind:
- Wespenbussard, Schwarzspecht, Heidelerche, Eisvogel,
sowie solche, auf die sich Art. 4 Abs. 2 Vogelschutz-RL bezieht:
- Nachtigall

Links auf externe Dokumente

http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Straelen-Wachtendonk_Text.pdf
http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Straelen-Wachtendonk_Karte A.pdf
http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Straelen-Wachtendonk_Karte B.pdf
http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Straelen-Wachtendonk_Karte C.pdf

Verwaltungstechnische Angaben

Schutzstatus:
NSG, bestehend

Verfahrensstand:
LP rechtskraeftig

Gültigkeit:
Inkraft seit: 1938, Inkraft: 2013, außerkraft: 9999

Amtsblatt / LP:
Amtsblatt alt (1938-01-09)
Amtsblatt alt (1972-11-09)
Amtsblatt alt (2002-12-03)( Bem.: Ordnungsbehoerd. Ver.)
Amtsblatt alt (2003-02-01)( Bem.: Ordnungsbehoerd. Ver.)
Amtsblatt alt (2003-12-18)
Amtsblatt alt (2004-02-12)( Bem.: Berichtigung)
Amtsblatt esg alt (1964-12-12)
LP Straelen-Wachtendonk (2013-02-23)

Digitalisiermaßstab:
Maßstab 1:5.000

Allgemeine Bemerkungen:
Alte NSG Enzianvorkommem, Orchideenwiese (KLE-020) ist in dem Natur- schutzgebiet vorhanden. Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. (Dig. Oktober 2013).


LAGE


Regierungsbezirk: Düsseldorf
Kreis: Kleve Gemeinde(n): Straelen, Wachtendonk


öffentlicher Report generiert:20250117      domainobjectid: 4233724     Edate: 20171019