LINFOS-Kennung: KLE-009 Schutzziel: SCHUTZGEGENSTAND In der Karte B - Besonders geschützte Teile von Natur und Landschaft - werden die Wald- Offenland-Komplexe der Heronger Buschberge und der Wankumer Heide, mit den weitgehend unbelasteten Quellbächen Schürkesbach, Weyersbach und Römerbach als Biotopvernetzungselemente zwischen dem Naturschutzgebiet "Krickenbecker Seen" (Kreis Viersen) und der mittleren Niersniederung einschließlich biotopprägender waldfreier Inselund Umgebungsflächen als Naturschutzgebiet festgesetzt. Das Naturschutzgebiet befindet sich östlich der B 221 und umfasst die Heronger Buschberge sowie Teilbereiche der Wankumer Heide südlich des Erholungsschwerpunktes "Blaue Lagune". Im Süden bildet die Mitte des Flusslaufes der Nette zwischen Poelvensee und Nettemühle (Grenze zum Kreis Viersen) die Grenze des Geltungsbereichs des Schutzgebietes. Das zu schützende Biotop ist im Biotopkatasterblatt unter der Objektnummer BK-4603-141 näher beschrieben. Das Naturschutzgebiet ist Teilbereich des nach der Richtlinie 92/43/EWG des Rates zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen (FFHRichtlinie) vom 21. 05. 1992 (Abl. EG Nr. L 305 S. 42) gemeldeten Gebietes "DE - 4603-301 Krickenbecker Seen "Kleiner De Wittsee"sowie Teilbereich des nach der Richtlinie 79/409/EWG des Rates über die Erhaltung der wild lebenden Vogelarten (Vogelschutz-RL) vom 02. 04. 1979 (ABL. EG Nr. L305 S. 1) gemeldeten Vogelschutzgebietes "DE-4603-401Schwalm-Nette-Platte mit Grenzwald und Meinweg" SCHUTZZWECK Die Unterschutzstellung erfolgt: - zur Erhaltung und aufwertenden Entwicklung der unterholz- und krautreichen, zum Teil feuchten Wald- komplexe der Wankumer Heide, der Heronger Buschberge mit den weitgehend unbelasteten Quellbächen Schürkesbach, Weyersbach und Römerbach als Biotopvernetzungselemente zwischen dem Naturschutzgebiet "Krickenbecker Seen" (Kreis Viersen) und der mittleren Niersniederung ein- schließlich biotopprägender waldfreier Insel- und Umgebungsflächen, dazu gehören bodenständige Birken- und Buchen-Eichenwälder, nährstoffarme Birkenbruchwälder, trockene und feuchte Heideflächen, Gagel-Hangmoore, Nass- und Feuchtwiesen und quellige Bachauen mit feuchten Staudenfluren und Erlenbruchwäldern. Anzustreben ist, ein Laubwaldgebiet zu entwickeln durch Überführung der Alters- klassenbestände in naturnahe Laubwälder mit einem Mosaik der verschiedenen Altersstufen und standörtlichen Variationen, der verschiedenen Wuchsklassen einschließlich der Alt und Totholzphase. - zur Erhaltung und Weiterentwicklung des Durchbruchstals, geprägt durch die Fließgewässer Nette, Grenzfluss zwischen den Kreisen Kleve und Viersen und der Renne (Kreis Viersen) als Lebensraum einer vielfältigen Feuchtgebietslandschaft mit Erlenbruch-, oder Erlen-Eschenwälder in der Aue sowie Buchen und Eichenwäldern an den Anstiegen der Buschberge, - als Puffer- und Abschirmungsflächen zu der sich direkt angrenzend etablierenden und auch mit baulichen Entwicklungen verbundenen intensiven Freizeit- und Tourismusnutzung (Blaue Lagune), - zum Schutz der dort wild lebenden Pflanzen und Tiere, insbesondere der in ihrem Bestand gefährdeten oder vom Aussterben bedrohten Arten, - zum Erhalt der dort vorhandenen wissenschaftlich, naturgeschichtlich, landeskundlich und erdgeschichtlich wertvollen Landschaftselemente (Nordkanal, etc.), - wegen der besonderen, landschaftsprägenden Eigenart sowie Seltenheit dieser Landschaftselemente in der Region, - zur Erhaltung großflächig vorkommender schutzwürdiger Böden mit extremen Wasser- und Nährstoffangeboten sowie besonders seltener Böden als Archiv der Natur und Kulturgeschichte. - zur Erhaltung und Entwicklung der Nass- und Streuwiesen und nassen Staudenfluren, - zur Erhaltung und Entwicklung der Lebensräume für gefährdete Amphibien und Libellen, - zur Erhaltung und Entwicklung des Lungenenzianvorkommens und der Orchideenwiese. Die Festsetzung erfolgt des Weiteren zur Bewahrung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungs- zustandes der natürlichen Lebensräume und von gemeinschaftlichem Interesse gem. Art. 4 Abs. 4 i. V. m. Art. 2 Abs. 2 der Richtlinie 92/43/EWG des Rates zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen (FFHRichtlinie) vom 21.05.1992 (Abl. EG Nr. L 305 S. 42). Hierbei handelt es sich um die folgenden natürlichen Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse gem. Anhang 1 der FFH-Richtlinie: - Feuchtheiden (4010), - Trockenheiden (4030), - Pfeifengraswiesen (6410), - Feuchte Hochstaudenfluren (6430), - Senken mit Torfmoorsubstraten (Rhynochosporin) (7150), - bodensaure Buchenwälder (Subtyp des Hainsimsen-Buchenwaldes) (9110), - alte bodensaure Eichenwälder auf Sand (9190), - Moorwälder (91 DO) prioritärer Lebensraum, - Erlen-/Eschenwald und Weichholzauenwald an Fließgewässern (91E0) sowie Arten von gemeinschaftlichem Interesse gem. Anhang 2 und 4 der FFHRichtlinie: - Bachneunauge, Steinbeißer, Bitterling, Abendsegler, Wasserfledermaus, Rauhautfledermaus, Zwergfledermaus, und Fransenfledermaus Zum besonderen Schutz und zur Entwicklung der Lebensräume für die folgenden im Gebiet als Teilbereich des Vogelschutzgebietes DE-4603-401 "Schwalm-Nette-Platte mit Grenzwald und Meinweg" vorkommenden Vogelarten, auf die sich Art. 4 der Richtlinie 79/409/EWG des Rates über die Erhaltung der wild lebenden Vogelarten (Vogelschutz-RL) vom 02.04.1979 (ABL. EG Nr. L305 S.1) bezieht und im Anhang 1 der Richtlinie aufgeführt sind: - Wespenbussard, Schwarzspecht, Heidelerche, Eisvogel, sowie solche, auf die sich Art. 4 Abs. 2 Vogelschutz-RL bezieht: - Nachtigall Links auf externe Dokumentehttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Straelen-Wachtendonk_Text.pdfhttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Straelen-Wachtendonk_Karte A.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Straelen-Wachtendonk_Karte B.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Straelen-Wachtendonk_Karte C.pdf Verwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:NSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 1938, Inkraft: 2013, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: Amtsblatt alt (1938-01-09) Amtsblatt alt (1972-11-09) Amtsblatt alt (2002-12-03)( Bem.: Ordnungsbehoerd. Ver.) Amtsblatt alt (2003-02-01)( Bem.: Ordnungsbehoerd. Ver.) Amtsblatt alt (2003-12-18) Amtsblatt alt (2004-02-12)( Bem.: Berichtigung) Amtsblatt esg alt (1964-12-12) LP Straelen-Wachtendonk (2013-02-23) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: Alte NSG Enzianvorkommem, Orchideenwiese (KLE-020) ist in dem Natur- schutzgebiet vorhanden. Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. (Dig. Oktober 2013). LAGERegierungsbezirk: Düsseldorf Kreis: Kleve Gemeinde(n): Straelen, Wachtendonk öffentlicher Report generiert:20250117 domainobjectid: 4233724 Edate: 20171019 |