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LINFOS-Kennung: K-002 Schutzziel: Das NSG "Thielenbruch und Thurner Wald" wird gemaess § 20 a), b), c) LG Festgesetzt - zur Erhaltung und Entwicklung des stadtnahen von seltenen Feuchtlebensraeumen gepraegten Gebietes mit seinem Kalkflachmoor, Pfeifengraswiesen, Feucht- und Auenwaeldern als Refugial- raum fuer seltene und gefaehrdete Tier- und Pflanzenarten, darunter allein 12 Libellenarten, - zur Erhaltung und Entwicklung der Lebensraeume der Bauchigen Windelschnecke (Vertigo moulinsiana) (Art gemaess Anhang II der FFH-Richtlinie, EU-Code 1016), - wegen der Seltenheit und besonderen Eigenart des Gebietes, - zur Erhaltung aus naturgeschichtlichen und erdgeschichtlichen Gruenden, - zur Erhaltung und Entwicklung naturnaher Strukturen der zahlreichen Fließgewaesser, - zur Erhaltung bzw. Wiedervernaessung von Erlensumpf- und Moorwaeldern, - zur Erhaltung bzw. naturnahen Entwicklung der Teiche, Besondere Festsetzungen nach der FFH Richtlinie Die Unterschutzstellung des Naturschutzgebietes "Thielenbruch und Thurner Wald" erfolgt in Ausführung des § 48 c LG in Verbindung mit der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFH- Richtlinie) . Das Gebiet beinhaltet die FFH-Gebietsmeldung DE-5008-301 Thielenbruch (Stand 16. März 2001) gemäß den Bestimmungen der FFH- Richtlinie. Die Unterschutzstellung erfolgt weiterhin gemäß § 20 Satz 1 Buchstabe a) sowie gemäß § 20 Satz 2 LG wegen der besonderen Bedeutung des Gebietes. a) Schutzziele für das Netz "Natura 2000"-Gebiet, die Lebensraumtypen und Arten, die für die Meldung des Gebietes ausschlaggebend sind - Schutzziel für Pfeifengraswiesen auf kalkreichen, torfigen und tonig-schluffigen Böden (EU-Code 6410) und Helm-Azurjungfer (Coenagrion mercuriale) (EU-Code 1044) - Erhaltung typisch ausgebildeter Pfeifengraswiesen mit ihrer charakteristischen Vegetation und Fauna. b) Schutzziele für Lebensraumtypen und Arten, die darüber hinaus für das Netz "Natura 2000" bedeutsam sind und/oder für Arten nach Anhang IV der FFH- Richtlinie - Schutzziel für Erlen-Eschen-Weichhclz-Auenwälder (EU-Code 91EO, Prioritärer Lebensraum) - Erhaltung der Erlen- und Eschenwälder und Weichholzauenwälder mit ihrer typischen Fauna und Flora in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen/ Altersphasen und in ihrer standörtlichen typischen Variationsbreite, inklusive ihrer Vorwälder, -gebüsche, Waldränder und Staudenfluren. - Schutzziel für Kalkreiche Niedermoore (EU-Code 7230) einschließlich der Übergangs- und Schwin grasenmoore (EU-Code 7140) und Helm- Azurjungfer (Coenagrion mercuriale) (EU-Code 1044) - Erhaltung des charakteristischen Lebensraumkomplexes von kalkreichem Niedermoor bzw. Über- gangs- und Schwingrasenmoor mit ihrer typischen Vegetation, Flora und Fauna. Links auf externe DokumenteVerwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:NSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig (Bem.: LP Koeln (5Aenderung)Offenlage 29.04.2004) Gültigkeit: Inkraft seit: 1969, Inkraft: 2008, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: Amtsblatt alt (1969-07-21) LP Stadt Köln (2008-05-07)( Bem.: (5. Aenderung)) LP Stadt Köln alt (1989-08-15) LP Stadt Köln alt (1991-05-13) LP Stadt Köln alt (2004-04-29)( Bem.: LP Offenlage (5. Aenderung)) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: Abgrenzung vom Kreis uebernommen. LAGERegierungsbezirk: Köln Kreisfreie Stadt: Köln öffentlicher Report generiert:20250117 domainobjectid: 2279719 Edate: 20110511 |